Coronavirus – Schweiz Ständerat mit Übernahme von Covid-Tests nur teilweise einverstanden

jc, sda

6.12.2021 - 14:01

Der Ständerat ist will, dass die Kosten für Corona-Tests nur teilweise vom Bund übernommen werden. (Symbolbild)
Der Ständerat ist will, dass die Kosten für Corona-Tests nur teilweise vom Bund übernommen werden. (Symbolbild)
Keystone

Der Ständerat ist nur teilweise damit einverstanden, dass der Bund die Kosten für die Corona-Tests wieder übernehmen soll. Er hat den Vorschlag des Nationalrats eingeschränkt.

Der Nationalrat hatte in seiner Beratung vom Donnerstag beschlossen, dass der Bund die Kosten für Corona-Tests wieder übernehmen soll. Zudem sollen die Kantone Personen, die bei regelmässig durchgeführten Tests in Betrieben, Schulen oder Pflegeeinrichtungen negativ getestet werden, ein Zertifikat ausstellen müssen.

Der Ständerat will aber keine generelle Übernahme. So sollen die Kosten dort nicht übernommen werden, «wo jetzt Selbsttests mit ungenügender Zuverlässigkeit abgegeben werden», wie Kommissionssprecher Paul Rechsteiner (SP/SG) erläuterte. Auch bei Tests, bei welchen es keine Symptome gebe, solle der Bund die Kosten nicht übernehmen.

Es gehe hier um eine sehr hohe Summe, wenn der Bundesrat die Kosten übernehmen solle. Mit der Version des Ständerats könnten die Kosten, die durch die Version des Nationalrats ausgelöst würden, um die Hälfte reduziert werden.

Kosten nicht auf Allgemeinheit überwälzen

Eine Minderheit um Damian Müller (FDP/LU) lehnte eine Übernahme grundsätzlich ab. Sich nicht impfen zu lassen, sei eine persönliche Entscheidung – aber jeder und jede müsse dann die Verantwortung übernehmen. Die Kosten dürften nicht auf die Allgemeinheit überwälzt werden. Der Rat stimmte schliesslich mit 33 zu 12 Stimmen für die Version des Ständerats.

Stillschweigend einverstanden war der Ständerat mit der Bestimmung, dass Kantone Personen, die bei regelmässig durchgeführten Tests in Betrieben, Schulen oder Pflegeeinrichtungen negativ getestet werden, ein Zertifikat ausstellen müssen.

Ebenfalls einverstanden ist der Ständerat mit der Datenschutzklausel, die im Gesetz bislang fehlte und die der Nationalrat einfügte. So sollen bei der Kontaktverfolgung die erfassten Daten nach Abschluss der Datenauswertung, spätestens aber zwei Jahre nach der Erhebung, anonymisiert oder gelöscht werden.

Auch mit dem Entscheid des Nationalrats, dass Schausteller auch im kommenden Jahr mit A-Fonds-Perdu-Beiträgen unterstützt werden sollen, ist der Ständerat einverstanden.

Viele Differenzen für eine Session

Kommissionssprecher Paul Rechsteiner (SP/SG) sagte zu Beginn der Debatte, dass es im Geschäft noch vierzehn Differenzen gebe – und das in der ersten Runde der Differenzbereinigung. «Es ist ein ambitioniertes Ziel, diese in der laufenden Session zu bereinigen.» Es riet dem Ständerat daher dort, wo es möglich sei, die Differenzen zu eliminieren. Einige wurden bislang bereinigt, über weitere werden am Montagabend noch bestimmt.

Das Covid-19-Gesetz trat im September 2020 in Kraft. Die meisten Bestimmungen laufen Ende dieses Jahres aus. Angesichts der epidemiologischen Situation beantragt der Bundesrat dem Parlament, verschiedene Massnahmen bis ins Jahr 2022 zu verlängern.

Darüber, dass die Verlängerung des Gesetzes nötig ist, sind sich sowohl im Stände- als auch im Nationalrat alle einig. Im Nationalrat schwenkte sogar die SVP um, die sich der Verlängerung zunächst entgegengestellt hatte. Dies weil die Abstimmung über das Covid-19-Gesetz am 28. November gezeigt habe, dass das Volk hinter dem Gesetz stehe.

jc, sda