Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat in der Affäre um den Zuger Regierungsrat Beat Villiger (CVP) eine Untersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung eingeleitet. Es geht um die Frage, wer Informationen über ein Verfahren gegen Villiger an die Medien weitergegeben hat.
Am 1. Oktober war der Zuger Sicherheitsdirektor in die Schlagzeilen geraten, weil er einer Frau ein Auto ausgeliehen hatte, obwohl diese keinen Fahrausweis besass. Ausserdem wurde der Vorwurf der Urkundenfälschung erhoben. Die Luzerner Staatsanwaltschaft hatte daraufhin ein Verfahren geführt, dieses jedoch eingestellt.
Nach der Veröffentlichung der Informationen zum Verfahren in den Medien habe man am 10. Oktober eine Untersuchung gegen Unbekannt eingeleitet, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage. Dabei gehe es um den Vorwurf der Amtsgeheimnsverletzung. Er bestätigte damit eine Meldung des Online-Portals "Zentralplus".
Man habe bereits vor der Veröffentlichung Hinweise auf ein mögliches Delikt gehabt und in der Folge Abklärungen bezüglich Zuständigkeit eingeleitet.
Verschiedene Mitarbeiter innerhalb der Luzerner Staatsanwaltschaft, der Luzerner Polizei sowie der Strassenverkehrsämter Luzern und Zug hatten Kenntnis vom Verfahren gegen den 61-Jährigen. Um wieviele Personen es sich handelte, ist laut dem Sprecher "komplett offen und muss geklärt werden". Die Information könnte auch von ausserhalb der Verwaltung stammen.
Villiger war am 7. Oktober trotz der Enthüllungen als Regierungsrat wiedergewählt worden. Am Wahltag gab er in einem Zeitungsinterview zudem bekannt, dass er mit der Frau, der er das Auto geliehen hatte, eine Affäre gehabt und eine gemeinsame Tochter habe. An der Urne erzielte er das drittbeste Resultat, nahm sich zuerst aber eine Bedenkzeit, bevor er am 18. Oktober schliesslich die Wahl annahm.
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