Coronavirus – Schweiz SVP sagt Präsidentenwahl-Versammlung ab

SDA

9.3.2020 - 17:52

Delegiertenversammlung von Ende März abgesagt: Die SVP will ihre Mitglieder nicht dem Coronavirus aussetzen. Im Bild: DV beim Singen der Landeshymne am 25. Januar in Seedorf UR. (Archivbild)
Delegiertenversammlung von Ende März abgesagt: Die SVP will ihre Mitglieder nicht dem Coronavirus aussetzen. Im Bild: DV beim Singen der Landeshymne am 25. Januar in Seedorf UR. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Die SVP hat am Montag wegen des Coronavirus ihre Delegiertenversammlung vom 28. März in Basel abgesagt. Damit fällt auch die Wahl eines neuen Parteipräsidenten ins Wasser. SVP-Sprecherin Andrea Sommer bestätigte eine Meldung der Online-Ausgabe des «Blicks».

Ob auch die SP ihren für Anfang April in Basel geplanten Parteitag absagt, war zunächst offen. Sowohl die SVP als auch die SP waren zunächst davon ausgegangen, ihre Parteiversammlungen mit den Wahlen der neuen Parteipräsidien wie vorgesehen abhalten zu können.

Die FDP hingegen sagte ihre Delegiertenversammlung vom 4. April in Biel bereits am vergangenen Donnerstag ab. Sie begründete den Entscheid damit, dass die Regelungen im Kanton Bern strenger seien als jene des Bundes. Für das Generalsekretariat wären diese Direktiven schwer anwendbar für einen Anlass mit 300 bis 400 Personen. Als neuer Termin ist der 2. Mai provisorisch festgelegt worden.

Bis 15. März haben die Behörden in der Schweiz aufgrund des Coronavirus Anlässe mit mehr als 1000 Personen untersagt. Zu den Parteitagen von SP und SVP, bei der die neuen Parteipräsidenten gewählt werden sollten, wurden mehr als 1000 Delegierte, Gäste und Medienvertreter erwartet.

Mit der Absage der Delegiertenversammlung durch den SVP-Parteileitungsausschuss kann vorerst kein Nachfolger für den abtretenden Parteipräsidenten Albert Rösti gewählt werden. Ein Verschiebungsdatum war am Montag nicht bekannt. Rösti will wie geplant im Frühling zurücktreten.

Bei der SP würden der amtierende Parteipräsident Christian Levrat und die Vizepräsidentinnen und -präsidenten bis zu einem neu angesetzten Termin im Amt bleiben.

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