Medizinische Leistungen Nationalrat diskutiert Systemwechsel im Gesundheitswesen

SDA

26.9.2019 - 05:05

Der Bundesrat möchte, dass künftig ambulant und stationär erbrachte Leistungen aus einem Topf bezahlt werden. Im Nationalrat wird dieser Vorschlag lange zu reden geben. (Symbolbild)
Der Bundesrat möchte, dass künftig ambulant und stationär erbrachte Leistungen aus einem Topf bezahlt werden. Im Nationalrat wird dieser Vorschlag lange zu reden geben. (Symbolbild)
Source: Keystone/Gaetan Bally

Der Nationalrat diskutiert am Donnerstag über eine Vorlage, welche die Fehlanreize des aktuellen Gesundheitswesens beseitigen soll. Das System soll künftig einheitlich finanziert werden. 

Ambulant und stationär erbrachte medizinische Leistungen sollen künftig aus dem gleichen Topf finanziert werden. Der Nationalrat diskutiert am Donnerstag über eine Vorlage, welche die Fehlanreize des aktuellen Systems beseitigen soll.

Heute werden Leistungen im ambulanten Bereich vollständig von den Krankenkassen bezahlt – sie werden also über Prämien finanziert. Leistungen im stationären Bereich werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen und damit aus Steuergeldern finanziert, den Rest bezahlen die Krankenkassen.

Das führt etwa dazu, dass die Versicherungen kaum einen Anreiz haben, ambulante Behandlungen zu fördern, auch wenn diese günstiger wären. Auch die Tarifverhandlungen oder die Tariffestsetzung durch die Kantone können durch das heutige System beeinflusst werden.

Die Folge sind insgesamt unnötig hohe Kosten, allenfalls sogar eine tiefere medizinische Qualität. Das hält die Gesundheitskommission des Nationalrats, welche die Vorlage auf Basis einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet hat, in einem Bericht an den Bundesrat fest.

Mehr ambulante Behandlungen

Die Kommission will dafür sorgen, dass Behandlungen überall dort, wo es medizinisch sinnvoll ist, ambulant durchgeführt werden. Ambulante Behandlungen sind in der Regel günstiger als Spitalaufenthalte. Zudem sollen die prämien- und steuerfinanzierten Anteile stabilisiert und eine sachgerechte Tarifierung gefördert werden.

Im neuen Finanzierungssystem – dem Monismus – würden die Krankenkassen alle ambulanten und stationären Behandlungen vergüten. An die Kosten nach Abzug von Selbstbehalt und Franchisen sollen die Kantone einen Beitrag von mindestens 25,5 Prozent leisten. Dieser Anteil ist so berechnet, dass der Systemwechsel für Kantone und die Versicherer kostenneutral ausfallen sollte.

Der Bundesrat ist damit im Grundsatz einverstanden. Ganz anders die Kantone: Sie drohen mit dem Kantonsreferendum, sollten die Räte die Vorlage nicht nachbessern. Zu dem Mittel haben sie erst einmal gegriffen – mit Erfolg.

Die Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK verlangt insbesondere, dass Langzeitpflege und Spitex in den Systemwechsel einbezogen werden. Diese werden heute in erster Linie von Kantonen und den Krankenkassen finanziert, wobei die Kantone für die ständig steigenden Kosten aufkommen müssen. Laut GDK drohen denn auch Steuererhöhungen und Sparpakete.

Heute fehlen jedoch die nötigen Grundlagen für den Einbezug von Pflegeheimen und Spitex ins neue Finanzierungssystem. Der Nationalrat hat den Bundesrat zwar beauftragt, diese zu erarbeiten, doch das kann Jahre dauern.

Kantone unter Druck

So lange will die Nationalratskommission nicht warten mit der Einführung des Monismus. Mit einer Motion will sie den Bundesrat aber beauftragen, den Einbezug der Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung vorzuschlagen, sobald die nötigen Grundlagen erarbeitet sind.

Weiter wollen die Kantone auch mehr bei der ambulanten Versorgung mitreden, wenn sie dafür schon zahlen müssen. National- und Ständerat diskutieren derzeit über Regeln für die Ärztezulassung. Diese Vorlage würde den Kantonen zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten geben.

Der Nationalrat setzt diese nun aber unter Druck, indem er die Zulassungsvorlage an das Gesetz zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen koppelt. Steuern sollen die Kantone also nur, wenn sie auch zahlen.

SP skeptisch

Für Diskussionsstoff ist im Nationalrat also gesorgt. Die SP will gar nicht erst auf die Vorlage eintreten. Diese schafft nach Ansicht der Partei neue Fehlanreize, trägt den Anliegen der Kantone zu wenig Rechnung und ist deshalb nicht mehrheitsfähig.

Eine rechte Minderheit verlangt, dass die Kantonsgelder den Krankenkassen nicht aufgrund der entstandenen Kosten, sondern als Pauschalbetrag pro Versicherten zugewiesen werden. Sie erhoffen sich davon einen Anreiz für die Versicherungen, sich für eine effiziente Versorgung einzusetzen.

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