Hohe Strafe Töfffahrer wendet auf A1 – um sein verlorenes Handy zu suchen

Sven Ziegler

21.4.2024

Der Mann wendete auf der A1, um sein Handy zu suchen. (Symbolbild)
Der Mann wendete auf der A1, um sein Handy zu suchen. (Symbolbild)
sda

Auf der A1 verliert ein Töfffahrer sein Handy. Deshalb dreht er um – mitten auf der Autobahn. Das kommt ihn nun teuer zu stehen.

Sven Ziegler

21.4.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Töfffahrer auf der A1 hat im vergangenen Juli plötzlich gewendet.
  • Der Grund: Er wollte sein verlorenes Handy suchen.
  • Dafür wird er nun zur Kasse gebeten.

Ein junger Töfffahrer geriet kürzlich wegen eines riskanten Manövers auf der Autobahn bei Aarau ins Visier der Behörden.

Am 1. Juli gegen Mitternacht befand sich der damals 19-jährige Fahrer auf dem Heimweg Richtung Zürich, als er plötzlich auf den Pannenstreifen ausscherte, wendete und etwa einen Kilometer zurückfuhr. Das berichtet die «Aargauer Zeitung».

Der Grund für dieses waghalsige Manöver? Der junge Mann hatte sein Handy verloren und entschied sich kurzerhand, entgegen der Verkehrsordnung, die Autobahn zu verlassen, um nach dem Gerät zu suchen.

Trotz der ergebnislosen Suche begab er sich wieder auf seinen Töff und fuhr zur nächsten Ausfahrt Aarau-Ost, um die Autobahn zu verlassen. Diese Aktion, die zu einem gefährlichen Wendemanöver auf der Autobahn führte, wurde von den Behörden nicht toleriert.

Hohe Strafe

Der Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde, betonte die erhöhte abstrakte Gefahr, die der Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer dabei eingegangen waren.

Als Konsequenz musste der junge Mann seinen Lernfahrausweis bis zum 1. November abgeben. Doch nur zwei Monate später, am 16. September, wurde er erneut von der Polizei erwischt, diesmal ohne Helm und mit einem Töff, dessen hinterer Reifen nicht den vorgeschriebenen Sicherheitsstandards entsprach.

Für seine Vergehen wurde der 21-Jährige zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt, insgesamt 4500 Franken. Zusätzlich zu dieser Geldstrafe muss er eine Busse von 2200 Franken zahlen, sowie Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten in Höhe von insgesamt 1235 Franken begleichen.