Strassenverkehr Velofahrer fordern: Autos müssen Mindestabstand einhalten

tsch

15.10.2018

Strassenszene in Zürich: Velofahrer leben im Grossstadtverkehr gefährlich (Symbolbild).
Strassenszene in Zürich: Velofahrer leben im Grossstadtverkehr gefährlich (Symbolbild).
Bild: Keystone

SP-Nationalrat Matthias Aebischer will Velofahrer vor aufdringlichen Autos schützen. Seine Lösung: ein gesetzlicher Mindestabstand.

In den sozialen Netzwerken machen derzeit Fotos aus Kanada die Runde, auf denen Velofahrer zu sehen sind, die mit einer Poolnudel auf dem Gepäckträger durch die Stadt fahren. Was wie ein Ausflug ins Freibad aussieht, hat einen ersten Hintergrund: Die Poolnudeln sollen verhindern, dass Autos den Velos zu nahe kommen.

Auch in der Schweiz ist ein zu geringer Abstand zwischen Velos und anderen Verkehrsteilnehmern ein ernstes Problem: Laut SP-Nationalrat Matthias Aebischer, der auch Präsident von Pro Velo ist, ereignet sich jeder zehnte Velounfall, wenn Radfahrer von Autos, Camions und anderen Verkehrsteilnehmern überholt oder passiert werden. Das sagte der Politiker dem «Tagesanzeiger».

Während in vielen Ländern ein Mindestabstand zu Velofahrern von meist 1,5 Metern gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es in der Schweiz eine solche Regelung nicht. Hierzulande schreibt das Gesetz lediglich einen «ausreichenden Abstand» vor. Wie gross dieser sein muss, ist nicht festgelegt. «Der gebotene Abstand beim Überholen von Fahrrädern ist von Fall zu Fall und unter Einbezug der konkreten Umstände zu beurteilen», so der Bundesrat.

SP-Politiker Aebischer fordert hingegen einen gesetzlich festgeschriebenen Mindestabstand von 150 Zentimetern. Das Argument des Bundesrats, dieser Abstand könne nicht kontrolliert werden, lässt er nicht gelten: Mit Radargeräten, wie sie etwas in den USA und in Grossbritannien im Einsatz sind, sei dies möglich. Dort würden Velopolizisten den Abstand messen.

Einzelne Vertreter aller Parteien signalisierten laut Aebischer bereits ihre Unterstützung für den Vorstoss.

Bilder aus der Schweiz
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