Siebenjährige ErmittlungenVerurteilung in Geldwäschereifall
SDA
24.6.2019 - 11:08
Im Geldwäschereifall mit Usbekistan ist ein Beteiligter per Strafbefehl verurteilt worden. Das Verfahren gegen fünf weitere Personen wird wegen eines Ausstandsentscheids unter neuer Leitung fortgesetzt. 130 Millionen Franken sind zur Rückerstattung eingezogen worden.
Beim Verurteilten handelt es sich um einen Nahestehenden von Gulnara Karimova, der erstgeborenen Tochter des verstorbenen ehemaligen Präsidenten der Republik Usbekistan, Islam Karimov, wie die Bundesanwaltschaft am Montag mitteilte. Der Strafbefehl der Behörde vom 22. Mai 2018 ist in Kraft getreten.
Der Mann wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 3000 Franken in Höhe von insgesamt 390'000 Franken verurteilt. Die Höhe der Strafe erkläre sich vor allem dadurch, dass der Verurteilte schon seit mehreren Jahren eine langjährige Strafe in Usbekistan absitze. 130 Millionen Franken seien zur Rückerstattung nach Usbekistan eingezogen worden.
Der Verurteilte sei zwischen 2004 und 2013 in der Schweiz in der Eröffnung von Firmenkonten aktiv gewesen, mit denen die Überweisungen fragmentiert, und die Ermittlung der Herkunft und der wirklichen Destination der Gelder vereitelt worden sei. Er habe auch gefälschte Bankunterlagen unterzeichnet, um die wahre Eigentümerin der Gelder, Gulnara Karimova, zu verheimlichen.
Die Verurteilung stehe im Kontext der Strafuntersuchung, die die Bundesanwaltschaft im Juli 2012 gestützt auf Geldwäscherei-Verdachtsmeldungen wegen Urkundenfälschung und Geldwäscherei gegen die persönliche Assistentin von Gulnara Karimova und den Generaldirektor der usbekischen Filiale einer russischen Telekomgesellschaft eröffnet habe. Das Strafverfahren sei in der Folge auf zwei Mitarbeiter von Gulnara Karimova, auf sie selbst und auf den nun mit dem Strafbefehl Verurteilten ausgedehnt worden.
Die schweizerische Untersuchung habe auch die Eröffnung von Strafverfahren im Ausland ermöglicht, von denen einige insbesondere in den USA, in den Niederlanden und in Schweden zu Verfügungen oder Urteilen gegen Telekomgesellschaften geführt hätten.
Der Fall ist vom Ausstandsentscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts vom 3. April 2019 betroffen. Die Bundesanwaltshaft habe diesen mangels Rechtsmittel umgesetzt, heisst es.
Die schweizerische Strafuntersuchung werde deshalb unter der Leitung eines anderen Staatsanwalts weitergeführt. Derzeit seien noch fünf Personen beschuldigt und Vermögenswerte in der Höhe von über 650 Millionen Franken beschlagnahmt.
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