Ehe Wartefrist für Verlobte wird abgeschafft

SDA

17.9.2018 - 17:56

Gute Nachricht für Heiratswillige: Das Parlament hat die Wartefrist von zehn Tagen zwischen Ehevorbereitung und Trauung gestrichen. (Themenbild)
Gute Nachricht für Heiratswillige: Das Parlament hat die Wartefrist von zehn Tagen zwischen Ehevorbereitung und Trauung gestrichen. (Themenbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Parlament räumt heiratswilligen Brautleuten bürokratische Hürden aus dem Weg. Die Wartefrist von zehn Tagen zwischen Ehevorbereitung und Trauung wird gestrichen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt.

Diese Wartefrist erfülle keinen praktischen Zweck mehr, argumentierte Kommissionssprecherin Flavia Wasserfallen (SP/BE). Nach Abschluss des erfolgreichen Ehevorbereitungsverfahrens stehe der Trauung in rechtlicher Hinsicht nichts mehr im Wege.

Der Nationalrat stimmte der Vorlage mit 129 zu 43 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.

Die Revision geht auf eine Motion aus dem Parlament zurück. Am Erfordernis der zwei Trauzeugen haben die Räte damals festgehalten.

Altes Überbleibsel

Bei der Frist handelt sich um ein Überbleibsel des bis 1999 geltenden Verkündverfahrens. Darin wurden Eheschliessungen am Heimatort der Brautleute öffentlich angekündigt. Innerhalb von zehn Tagen konnte dagegen Einspruch erhoben werden. Als das Verkündverfahren aufgehoben wurde, blieb die zehntägige Wartefrist als eine Art Bedenkfrist erhalten.

Im Ehevorbereitungsverfahren prüft das Zivilstandsamt, ob alle Voraussetzungen zur Eheschliessung erfüllt sind und ob keine Ungültigkeitsgründe vorliegen. Dazu gehören zum Beispiel eine bereits bestehende Ehe, Urteilsunfähigkeit oder eine enge Verwandtschaft. An den Voraussetzungen für die Eheschliessung wird festgehalten.

Künftig dürfen aber die Verlobten nach erfolgreichem Abschluss dieses Verfahrens ohne Wartefrist heiraten. Dadurch falle nicht nur eine bürokratische Hürde weg, argumentierte der Bundesrat. Es werde auch dem Wunsch von Brautleuten entsprochen, die sich ein möglichst rasches und schlankes Verfahren wünschten.

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