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Corona-Massnahmen
Ab diesen Werten sind neue Verschärfungen möglich
Der Bundesrat setzt auf einen stabilen Ausstieg aus der Pandemie. Dazu gehören auch Vorkehrungen, die Massnahmen nötigenfalls wieder zu verschärfen. Die entsprechenden Richtwerte vom März 2021 hat die Landesregierung angepasst.
Werden die entsprechenden Werte erreicht oder überschritten, prüft der Bundesrat eine erneute Verschärfung der Massnahmen. Ein Automatismus existiert jedoch nicht. Die angepassten Richtwerte präsentieren sich gemäss dem Drei-Phasen-Modell wie folgt:
Schutzphase
- 14-Tages-Inzidenz: 450 Neuansteckungen pro 100'000 Einwohner
- Hospitalisierungen im 7-Tages-Schnitt: 120
- Belegung Intensivbetten durch Covid-19-Patienten im 15-Tage-Schnitt: 300 Betten
- R-Wert: 1.15
Stabilisierungsphase
- 14-Tages-Inzidenz: 600 Neuansteckungen pro 100'000 Einwohner
- Hospitalisierungen im 7-Tages-Schnitt: 120
- Belegung Intensivbetten durch Covid-19-Patienten im 15-Tage-Schnitt: 300 Betten
- R-Wert: 1.15
Normalisierungsphase
- Bei drohender Überlastung des Gesundheitssystems: Nur noch einschränkende Massnahmen für nicht geimpfte Personen
- Keine Einschränkungen für alle Personen mit gültigem Covid-Zertifikat (geimpft, genesen oder zeitnah getestet)
bo, sda