Zürcher Obergericht evakuiert Polizei verhaftet Absender der Bombendrohung

fn, sda

25.10.2023 - 15:20

Das Zürcher Obergericht musste am Dienstag wegen einer Drohung geräumt werden. (Archivbild)
Das Zürcher Obergericht musste am Dienstag wegen einer Drohung geräumt werden. (Archivbild)
KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Die Zürcher Kantonspolizei hat den Absender der Bombendrohung vom Dienstag am Obergericht ermittelt: Es handelt sich um einen 44-jährigen Schweizer. Er wurde verhaftet.

25.10.2023 - 15:20

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  • Nach einer Bombendrohung am Zürcher Obergericht wurde ein 44-jähriger Schweizer verhaftet.
  • Der Mann drohte in einer E-Mail mit der Sprengung des Gebäudes.
  • Das Obergericht wurde am Dienstag evakuiert, bevor die Polizei Entwarnung gab.

Der Mann wurde am Mittwochmorgen festgenommen, wie die Kantonspolizei mitteilte. Weshalb er per E-Mail mit einem Sprengsatz im Obergerichtsgebäude drohte, ist noch unklar. Das sei Gegenstand weiterer Ermittlungen.

Wie es bei der Kantonspolizei auf Anfrage hiess, gibt es keinen Zusammenhang mit jüngsten Vorkommnissen oder Bombendrohungen in Nachbarländern.

Am Dienstagmittag ist zuvor bei mehreren Schweizer Medien eine anonyme E-Mail eingegangen. Darin wird das Zünden von Sprengstoff im Gerichtsgebäude angekündigt. Das Zürcher Obergericht wurde daraufhin evakuiert.

Gegen 13:20 Uhr wurde das Obergericht evakuiert, Dutzende Personen wurden aus dem Gebäude heraus gebeten. Die Kantons- und die Stadtpolizei waren im Einsatz. Auch die Stadtpolizei war vor Ort. Das Gebiet rund um den Standort des Gerichts am Hirschengraben im Zürcher Kreis 1 wurde grossräumig abgesperrt.

E-Mail wurde veröffentlicht

Der «Tages-Anzeiger» hat als eines der Medienhäuser, die die E-Mail erhielten, die Nachricht im Wortlaut veröffentlicht: «Am Wochenende haben wir am Obergericht des Kantons Zürich eine rote Markierung angebracht. Inzwischen haben wir einen Sprengkörper ins Obergericht des Kantons Zürich gebracht. Er wird am Nachmittag explodieren.»

In die Betreffzeile schrieb er «Allahu Akbar». Der Mann muss sich nun vor der Staatsanwaltschaft verantworten.

Das Obergericht habe bestätigt, dass ein Farbanschlag auf die Fassade des Gebäudes verübt worden sei. Von der Bombendrohung wusste man nichts.

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