Swissair-Anschlag Vor 50 Jahren erreichte in Würenlingen der Terror die Schweiz

SDA

21.2.2020 - 16:22

Vor 50 Jahren, am 21. Februar 1970, stürzte in Würenlingen AG eine Swissair-Maschine ab. Eine Bombe war explodiert, 47 Menschen starben. Die Hintergründe des Attentats wurden nie restlos bekannt.

Es ist ein Samstag vor 50 Jahren. Der Swissair-Flug SR330 startet um 13.14 Uhr auf dem Flughafen Zürich-Kloten. Das Ziel ist Tel Aviv. Neun Minuten nach dem Abheben des Flugzeugs Convair CV-990 (Coronado) mit dem Namen «Nidwalden» explodiert auf einer Höhe von 4'500 Metern über Meer im hinteren Laderaum eine Bombe.

Die Maschine befindet sich zu diesem Zeitpunkt über der Region Sattel-Hochstuckli in der Innerschweiz. Die Crew bemerkt den Druckabfall. Es gibt Rauch und Feuer.

Der Captain Karl Berlinger meldet den Druckabfall und will zurück nach Kloten. Die Navigationsgeräte und der Strom im Flugzeug fallen nach und nach aus. Um 13.33 Uhr meldet Berlinger dem Tower den Notfall.

«Goodbye everybody»

Man habe Rauch an Bord und könne nichts mehr sehen. Der letzte Funkspruch kommt eine halbe Minute später: «330 is crashing. Goodbye everybody. Goodbye everybody», sagt Co-Pilot Armand Etienne per Funk.

Die Maschine stürzt in Würenlingen AG in einem Wald ab, reisst eine 100 Meter lange Schneise. Der Absturzstelle befindet sich unweit der beiden Atomreaktoren von Beznau und dem heutigen Paul Scherrer Institut (PSI).



Die traurige Bilanz: 38 Passagiere und 9 Besatzungsmitglieder fanden den Tod. An Board waren auch 15 israelische Staatsbürger.

Die Bombe war in München mit einem Luftpostpaket nach Jerusalem aufgegeben worden. Vor ihrem letzten Flug war die Swissair-Maschine von München kommend um 11 Uhr in Zürich-Kloten gelandet. Die Bombe im Paket war mit einem Höhenmesser auf einer bestimmten Höhe gezündet worden.

Gedenkanlass im Wald

Im Wald in Würenlingen erinnert heute ein Gedenkstein an die Toten des Bombenattentats. Dort fand am heutigen Freitag ein Gedenkanlass statt. Die Teilnehmer des privat organisierten Gedenkanlasses legten Kränze und Gebinde nieder. 47 Kerzen wurden angezündet.

Rund 300 Personen aus der Schweiz, Israel, Kanada und Deutschland nahmen gemäss Angaben der Organisatoren am Anlass teil. Die vielen Besucher zeigten, dass der Tag nicht vergessen werde, sagte Ruedi Berlinger, Mitorganisator des Gedenkanlasses und Sohn des beim Absturz getöteten Flugkapitäns.

Den beiden Organisatoren, Ruedi Berlinger sowie Arthur Schneider, ehemaliger Gemeinderat und -präsident von Würenlingen, geht es darum, die grosse Tragik nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Und sie möchten auch Gewissheit über die Hintergründe des Attentats.

Doch das Wissen, was wirklich genau geschehen war, wird wohl nie ganz ans Tageslicht kommen. Die zwei mutmasslichen palästinensischen Täter sind bekannt – sie kamen jedoch nie vor Gericht.

Strafverfahren ist verjährt

Im August 2018 hielt die Bundesanwaltschaft fest, das Strafverfahren zum Flugzeugabsturz sei verjährt. Aufgrund des Wiederaufnahmegesuchs einer Privatperson hatte die Bundesanwaltschaft das im November 2000 eingestellte Strafverfahren einer gründlichen Prüfung unterzogen.

Grundlage des Gesuchs war ein in den Medien thematisiertes, im Internet verfügbares Dokument des amerikanischen FBI vom Juni 1970. Es erwähnt unter Berufung auf unbekannte Quellen eine mögliche Tatbeteiligung zweier unbekannter Westdeutscher.

Die Prüfung des FBI-Dokuments habe ergeben, dass dieses die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des eingestellten Strafverfahrens beziehungsweise die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen eine (neue) unbekannte Täterschaft nicht erfülle, hielt die Bundesanwaltschaft fest.

Für Diskussion sorgte auch die These des NZZ-Journalisten Marcel Gyr, wonach die Politik die Justiz beeinflusst haben könnte. Er vertritt in einem Buch die These, der frühere SP-Bundesrat Pierre Graber habe ein geheimes Stillhalteabkommen mit der Palästinensischen Befreiungsfront (PLO) geschlossen.

Eine vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe fand jedoch keine Hinweise auf ein Geheimabkommen. Die Geschäftsprüfungskommission der eidgenössischen Räte (GPK) stützte dies und sah keinen weiteren Handlungsbedarf.

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