Sexueller Missbrauch Berufungsverfahren gegen 77-jährigen Kardinal Pell beginnt

SDA

5.6.2019 - 03:52

Der wegen Kindesmissbrauchs verurteilte Kurienkardinal George Pell (Mitte) ist am Mittwoch in Australien vor Gericht erschienen, weil er Berufung gegen seinen Gerichtsentscheid eingelegt hat.
Der wegen Kindesmissbrauchs verurteilte Kurienkardinal George Pell (Mitte) ist am Mittwoch in Australien vor Gericht erschienen, weil er Berufung gegen seinen Gerichtsentscheid eingelegt hat.
Source: KEYSTONE/EPA AAP/JULIAN SMITH

In Australien beginnt das Berufungsverfahren im Fall des wegen Kindesmissbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilten Kurienkardinals und früheren Vatikan-Finanzchefs George Pell.

Der 77-jährige Geistliche, der wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde, will mit seiner Einsprache erreichen, dass das Urteil gegen ihn aufgehoben wird. Er erschien am Mittwoch vor dem Obersten Gericht des Bundesstaates Victoria in Melbourne.

Ein Geschworenengericht hatte Pell im Dezember schuldig gesprochen, sich Mitte der 90er Jahre in der Kathedrale von Melbourne an zwei 13-jährigen Chorknaben vergangen zu haben. Der damalige Erzbischof von Melbourne soll sich 1996 in der Sakristei vor den Jungen entblösst, sie unsittlich berührt und einen von ihnen zum Oralsex gezwungen haben.

Sechs Jahre Gefängnis

Im März wurde Pell dann zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er sitzt seitdem im Gefängnis. Pell ist der ranghöchste katholische Geistliche weltweit, der wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde. Der 77-Jährige hat die Vorwürfe stets abgestritten und Berufung eingelegt.

Im Berufungsverfahren wollen seine Anwälte argumentieren, dass Pell wegen der dünnen Beweislage nicht hätte schuldig gesprochen werden dürfen. Die Verurteilung basierte lediglich auf der Aussage eines der mutmasslichen Missbrauchsopfers, andere Beweise gab es nicht. Das zweite mutmassliche Missbrauchsopfer war 2014 an einer Überdosis gestorben und hatte sich nie zu den Vorfällen geäussert.

Gute Chancen für Pell

Verteidiger Bret Walker sagte vor den drei Richtern am Mittwoch, Pell sei zu Unrecht schuldig gesprochen worden. Der ehemalige Erzbischof von Melbourne hätte in der dortigen St.Patrick's-Kathedrale niemals die beiden Jungen sexuell missbrauchen können, ohne aufzufallen. Zudem sei dies auch wegen seines Bischofsgewands «physisch unmöglich» gewesen.

Pells Anwälte kritisieren zudem, dass die Verteidigung während des Prozesses ein Video nicht zeigen durfte, das den Kardinal entlasten sollte. Ausserdem wurde Pell während des Prozesses nicht vor der Jury gefragt, ob er auf schuldig oder nicht schuldig plädiert.

Rechtsexperten räumen dem Geistlichen gute Chancen ein, das Berufungsverfahren zu gewinnen. Die drei Richter könnten Pells Berufungsantrag zurückweisen, einen neuen Prozess anordnen oder den Kardinal freisprechen. Die Anhörungen sind auf zwei Tage angesetzt, bis zu einer Entscheidung könnten dann noch Wochen vergehen.

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