Bundesstrafgericht Brüder wegen Kokain-Schmuggels vor Gericht

SDA

6.5.2019 - 17:41

Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona stehen seit Montag zwei Nigerianer, die des Drogenschmuggels beschuldigt werden. (Archivbild)
Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona stehen seit Montag zwei Nigerianer, die des Drogenschmuggels beschuldigt werden. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

Vor dem Bundesstrafgericht hat am Montag der Prozess gegen zwei Brüder aus Nigeria begonnen, welche die Einfuhr von insgesamt 82,5 Kilogramm reinen Kokains aus den Niederlanden in die Schweiz organisiert haben sollen. Vor Gericht relativierten sie ihre Beteiligung.

Die Männer im Alter von 36 und 46 Jahren wurden 2015 in Dänemark beziehungsweise in den Niederlanden festgenommen, von wo aus sie an die Schweiz ausgeliefert wurden.

Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Das von ihnen importierte Kokain soll gestreckt 120 Kilogramm gewogen haben. Gemäss Anklage wurde es in Lausanne, Vevey, Basel und Bern in Umlauf gebracht.

Wie aus der Anklageschrift hervor geht, soll der ältere Bruder in Zusammenarbeit mit Landsleuten in der Schweiz, Amsterdam und Nigeria insgesamt 28 Mal den Transport des Kokains und dessen Verkauf organisiert haben. Dies soll zwischen November 2014 und Ende Juli 2015 geschehen sein.

Der 36-jährige Angeklagte soll bei 17 Importen vom November 2014 bis im Mai 2015 die Fäden gezogen haben und dabei rund 50 Kilogramm gestrecktes Kokain in die Schweiz geschleust haben.

Am ersten Verhandlungstag am Montag wurden zunächst die beiden Brüder vom Bundesstrafgericht befragt. Dabei sagte der 46-Jährige aus, eine Partnerin und ein viereinhalbjähriges Kind in Nigeria zu haben. Er habe nur die Primarschule besucht und keine Ausbildung abgeschlossen.

Bevor er in den Kokainhandel eingestiegen sei, habe er Gebrauchtwagen von den Niederlanden nach Nigeria verkauft. Seine Rolle im Kokainhandel spielte er vor Gericht stark herunter.

Schulden als Begründung

Der ältere der Angeklagten befindet sich seit Mai 2017 im vorzeitigen Strafvollzug im Gefängnis von Orbe VD. Vor Gericht sagte er, wegen Schulden in den Kokainhandel eingestiegen zu sein. Er habe damals aus Versehen Gift eingenommen. Die für die Genesung benötigten Medikamente seien teuer gewesen, so dass er sich verschuldet habe.

Der Nigerianer sagte, dass er ausserordentlich bedauere, was er getan habe. Aber er sei erst Ende März 2015 und nicht im November 2014 in den Kokainhandel eingestiegen. Er selbst habe den Kokainverkauf in der Schweiz nie persönlich organisiert und oder getätigt. Er sei während eines Monats nur für den Transport zuständig gewesen.

Der Angeklagte verneinte vor Gericht mit seinem Bruder in den internationalen Drogenhandel involviert gewesen zu sein. Keine Angaben machte er zu den Kurieren, welche die Drogen in die Schweiz brachten. «Ich riskiere zu viel, Herr Präsident», sagte er dem Richter. Er verneinte, sich mit dem Handel bereichert zu haben.

Asylgesuch in der Schweiz

Der jüngere Bruder ist verheiratet und Vater einer vierjährigen Tochter. Nach dem Gymnasium begann er Psychologie zu studieren, brach jedoch ab, um sein Glück in Paris zu versuchen. Dort arbeitete er in einer Fast-Food-Kette.

Danach reiste er in die Schweiz, wo er ein Asylgesuch stellte. Dieses wurde abgelehnt, so dass der Nigerianer nach Dänemark zog. Dort arbeitete er als Schuhputzer und sammelte Flaschen, bevor er in den Drogenhandel einstieg.

Wie sein Bruder befindet er sich im vorzeitigen Strafvollzug, allerdings in der Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf ZH. Auch er sagte vor Gericht, er habe nicht gewusst, wie viele Kilogramm Kokain im Umlauf gebracht worden seien und wie hoch der Reinheitsgrad gewesen sei.

Der Angeklagte gab zu, bei 16 der insgesamt 17 Transporte involviert gewesen zu sein. Allerdings habe er finanziell nicht davon profitiert. Er führte aus, dass seine Rolle lediglich darin bestanden habe, per Telefon abzuklären, ob die Kuriere vor Ort angekommen seien. Wie sein Bruder wies er den Vorwurf von sich, in der Schweiz Drogen verkauft zu haben.

(Fall SK.2018.60)

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