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Schäden durch Unwetter Das kannst du der Versicherung melden

Schäden, verursacht von Stürmen und Unwettern, können Betroffene ratlos zurücklassen. blue News klärt auf, bei welcher Versicherung du welchen Schaden melden kannst. Eine Übersicht.
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
- Am Freitag fegte der stärkste Sturm des Jahres übers Land hinweg.
- Stürme und Unwetter können Schäden verursachen. Etwa im Garten, am Dach oder am Fahrzeug.
- blue News zeigt, was überhaupt als Unwetterschaden gilt und was du bei welcher Versicherung melden kannst.
Der Bund hat am Freitagmorgen gewarnt, dass der stärkste Sturm des Jahres durchs Land fegen wird.
Bis am Abend gab es auf der Alpennordseite starken Sturmböen mit Windspitzen von 80 bis 110 km/h. In den Bergen sogar von 100 bis 140 km/h. Auch für Samstag werden starke Winde prognostiziert.
Solche Stürme aber auch Unwetter können Keller fluten, Windschutzscheiben zerhageln oder das Rittiseili im Garten kaputt fegen. Zurück bleibt Chaos und ratlose Betroffene.
Falls der Sturm namens Mathis auch bei dir gewütet hat, dann erfährst du hier welche Schäden du bei welcher Versicherung melden kannst.
1. Unwetterschäden sind Elementarschäden
Doch vorab das Grundlegende: Schäden, verursacht durch Unwetter, heissen im Fachjargon Elementarschäden. Ein Schaden wird dann als Elementarschaden eingestuft, wenn er durch eine unberechenbare Naturgewalt entstanden ist.
In der Schweiz gilt dies für folgende Ereignisse: Sturm, Hagel, Lawinen, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Überschwemmung und Hochwasser.
Je nach beschädigtem Objekt ist eine andere Versicherung zuständig. Welche Versicherung welchen Schaden abdeckt, ist demnach abhängig von dem, was kaputtgegangen ist.
2. Gebäudeversicherung
Hat der Blitz dein Haus beschädigt oder der Wind den Ziegel vom Dach gefegt? Dann melde dich bei der Gebäudeversicherung. Die kommt für Schäden an deinem Gebäude verursacht durch Stürme, Starkregen, Hagel, Erdrutsche oder eben Blitzschlag auf.
Laut dem Schweizer Versicherungsverband ist die Gebäudeversicherung nur zuständig für Schäden an fest verbauten, und beweglichen Gebäudeteilen. Also zum Beispiel an Türen, Fenster, Dach oder Aussenwänden. Aber Achtung: Schäden an Fensterscheiben oder anderen Verglasungen am Gebäude (z.B. Wintergarten) sind nicht bei allen Gebäudeversicherungen automatisch in der Police enthalten. Ein Check lohnt sich also.
Mieter*innen müssen selbst keine Gebäudeversicherung abschliessen. Die liegt in der Verantwortung des jeweiligen Eigentümers, der jeweiligen Eigentümerin.
Tipp: Warnen die Behörden frühzeitig vor einem Unwetter, ist der Versicherungsnehmer in der Pflicht sein Gebäude und Mobiliar entsprechend abzusichern. Etwa die Garten- und Terrassenmöbel anbinden oder verstauen, die Fenster und Türen vor Starkregen oder Hagel entsprechend absichern. Versäumst du das, kann die Versicherung die Kostenerstattung verweigern. Das gilt auch für Mieter, die vom Vermieter zur Verantwortung gezogen werden können.
3. Hausratsversicherung
Hat der Sturm das Rittiseli im Garten oder die Gartenmöbel beschädigt? Dann greift die Hausratsversicherung. Grundsätzlich gilt: Die Hausratsversicherung ist zuständig für Beschädigungen oder Zerstörung von beweglichem Mobiliar, im Innen- wie auch im Aussenbereich (Garten oder Terrasse).
Wichtig dabei ist, die Deckungssumme bei der Hausratsversicherung regelmässig zu überprüfen und anzupassen – besonders nachdem du neues Mobiliar angeschafft hat.
Tipp: Je nach Möglichkeit lohnt es sich Kaufbelege und Garantien aufzubewahren, um im Schadensfall den Wert des Mobiliars belegen zu können. Aber Achtung: Eine Versicherung erstattet in der Regel nur den Zeitwert eines Gegenstands.
4. Fahrzeugversicherung
Haben herumwirbelnde Teile dein Töff beschädigt? Oder haben die Hagelkörner deine Windschutzscheibe zersplittert? Dann greift die Teilkasko-Versicherung deiner privaten Motorfahrzeugversicherug beziehungsweise der Flottenversicherung.
Wichtig ist, dass die Schäden nur durch das Unwetter entstanden sind und nicht durch riskantes Fahren der Lenker*innen. Als Beispiel: Fährst du auf einen Baum auf, der bereits auf der Strasse liegt, greift die Fahrzeugversicherung nicht, weil der Schaden durch dein Fahrverhalten verursacht wurde. Fällt der Baum aber auf dein geparktes Auto, dann kannst du den Schaden der Motorfahrzeugversicherung melden.
5. Unfallversicherung
Hat der herumwirbelnde Gartenstuhl deines Nachbarns dich verletzt? Dann greift deine Unfallversicherung. Wichtig ist hier, dass Gebäude und Mobiliar deines Nachbarns (als Eigentümer) vernünftig gesichert werden müssen. Kann nachgewiesen werden, dass dies bei einem angekündigten Sturm nicht der Fall war, kann die Unfallversicherung die Kosten bei deinem Nachbar geltend machen.