Elf Schüsse auf bewaffneten Mann Zürcher Polizist vor Obergericht freigesprochen

SDA

24.8.2021 - 15:20

Das Zürcher Obergericht. (Symbolbild)
Das Zürcher Obergericht. (Symbolbild)
Bild: Keystone/Walter Bieri

Elf Schüsse auf einen psychisch kranken, mit einem Fleischmesser bewaffneten Äthiopier haben für einen Zürcher Stadtpolizisten keine rechtlichen Folgen: Das Zürcher Obergericht hat ihn am Dienstag vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung freigesprochen.

24.8.2021 - 15:20

Die Situation an diesem Sonntagmorgen im Jahr 2015 eskalierte innert kürzester Zeit: Ein psychisch kranker Mann aus Äthiopien ging mit einem 25 Zentimeter langen Fleischmesser durch Zürich-Wiedikon, als die Polizeistreife auf ihn aufmerksam wurde.

Noch bevor die fünf Polizisten den Mann kontrollieren konnten, ging er mit dem Messer auf sie los und schrie «kill me, kill me». Zwei der fünf Polizisten zückten ihre Waffen und gaben insgesamt 13 Schüsse ab, wobei das Opfer von sechs Kugeln getroffen wurde.

11 der 13 Kugeln stammten aus der Waffe des heute 34-jährigen Beschuldigten. Dieser machte vor Gericht geltend, dass er Angst um sein Leben und das seiner Kollegen gehabt habe. «Wir mussten innert Kürze entscheiden, was wir tun. Es ging nicht anders.»

Das Obergericht sprach nun den Polizisten frei und folgte damit der Vorinstanz, dem Bezirksgericht Zürich, und der Staatsanwaltschaft, die selber einen Freispruch für den Polizisten gefordert hatte. Der Anwalt des Opfers forderte hingegen eine Verurteilung.

Linker Arm kaum noch funktionsfähig

Unter den Verletzungen leidet der Äthiopier bis heute. Sein linker Arm ist kaum noch funktionsfähig. Drei Finger sind dauerhaft gekrümmt, die Schmerzen sind chronisch. «Sein Leben ist ruiniert», sagte sein Anwalt dazu. Bei allem Verständnis für den Polizisten dürften die Folgen für das Opfer nicht vergessen werden.

Auch gegen den Äthiopier mit dem Fleischmesser wurde ein Verfahren eingeleitet. Das Bezirksgericht Zürich sprach ihn 2016 aber vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung frei und verordnete eine ambulante Therapie. Der Mann leidet an einer schizophrenen Psychose und war zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig. Er sagte aus, ein intensiver Geruch habe ihn angetrieben.

SDA