Nach F/A-18-Absturz Bedingte Geldstrafe für Militärpiloten gefordert

SDA/tsha

10.12.2020 - 14:51

Am 14. Oktober 2015 stürzte ein F/A-18-Kampfjet in der Nähe von Besancon (F) ab.
Am 14. Oktober 2015 stürzte ein F/A-18-Kampfjet in der Nähe von Besancon (F) ab.
Bild: Keystone

Rund fünf Jahre nach dem Absturz eines F/A-18-Kampfjets in Frankreich steht ein Schweizer Pilot vor Gericht. Die Verteidigung fordert Freispruch, der Auditor eine bedingte Geldstrafe.

Der Pilot eines 2015 im französischen Jura abgestürzten F/A-18-Kampfflugzeugs soll zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt werden. Diesen Strafantrag hat der Auditor am Donnerstag vor dem Militärgericht 2 in Aarau AG gestellt. Der Verteidiger will einen Freispruch.

Die Geldstrafe soll bedingt auf zwei Jahre ausgesprochen werden. Der 43-jährige Berufsmilitärpilot soll der mehrfachen fahrlässigen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften schuldig befunden werden. Der Oberstleutnant im Generalstab soll auch wegen fahrlässigen Missbrauchs und der Verschleuderung von Material verurteilt werden.



Der Deutschschweizer Pilot war bei einem Luftkampftraining am 14. Oktober 2015 verunfallt. Als Missionschef einer Übung mit zwei Tiger-Jets rettete er sich mit dem Schleudersitz und erlitt Verletzungen.

Der F/A-18-Kampfjet stürzte unkontrolliert in der Nähe der französischen Ortschaft Glamondans ab und wurde total zerstört. Es entstand ein Totalschaden im Umfang von rund 55 Millionen Franken, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.

«Risiko nicht delegieren»

Der Auditor (Ankläger) sagte, auch ein Kampfpilot habe sich an die Reglemente zu halten. Das offensive Flugverhalten während des Kampftrainings und mehrere Fehler hätten letztlich zum Absturz geführt.

Gemäss dem Auditor hätte die F/A-18 trotz der Schwierigkeiten wie einem Strömungsabriss im linken Triebwerk wieder in eine sichere Fluglage gebracht werden können. Das wäre möglich, jedoch anspruchsvoll gewesen.

«Sekundenschnelle Entscheide sind das Business eines Kampfpiloten», sagte er. Eine Kette von Versäumnissen habe zum Absturz geführt. «Das Risiko kann nicht delegiert werden.» Der Verteidiger wird nach eigenen Angaben einen Freispruch fordern.

«Alles Menschenmögliche getan»

Ausführlich berichtete der Pilot von den Problemen während des Kampftrainings. Er habe bis zuletzt nicht gewusst, welches Problem er gehabt habe. Es sei darum gegangen, zu verhindern, in den Boden zu fliegen. Es habe sich um eine Notlage gehandelt.



«Ich hatte nur einen Versuch, nur ein paar Sekunden Zeit. Ich habe das Menschenmögliche gemacht», sagte er. In allen anderen Fällen seien die Schweizer Piloten mit dem F/A-18 abgestürzt und ums Leben gekommen. Der 43-Jährige ist seit 20 Jahren Berufsmilitär. Beim Ziehen des Schleudersitzes verletzte er sich. Es bestehen noch immer Probleme am Rücken und an den Fingern.

Seit dem Unfall ist der Oberstleutnant im Generalstab nicht mehr Testpilot. Er darf jedoch weiterhin F/A-18-Kampfjets fliegen. Er verdient nach eigenen Angaben pro Monat rund 14'000 Franken netto. Zur Zeit des Unfall hatte er 1300 Flugstunden auf dem F/A-18 absolviert.

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