ProzessHöhere Strafe für Schützen von Altstätten SG
SDA
11.9.2018 - 15:05
Beim Überfall auf diese Hanfplantage in einer Fabrikhalle in Altstätten SG im Februar 2015 wurden zwei Männer mit Gewehrschüssen schwer verletzt. Das Kantonsgericht St. Gallen beurteilte den Fall in zweiter Instanz.
Source:Kapo SG
Die Urteile im Prozess um den Überfall auf eine Hanfplantage in Altstätten SG sind gefällt: Für den Haupttäter hat das St. Galler Kantonsgericht die Freiheitsstrafe von 10,5 auf 12 Jahre erhöht. Auf die "kleine Verwahrung" wird verzichtet.
Sechs Männer aus dem Raum Zürich hatten Anfang 2015 einen Überfall auf eine Hanfplantage in einer Fabrikhalle in Altstätten SG gemeinsam geplant und ausgeführt. Einer von ihnen nahm eine Pumpgun mit, schoss auf zwei Bewacher der Anlage und verletzte sie schwer. Die Täter flüchteten und riefen eine Ambulanz zum Tatort.
Das Kreisgericht Rheintal verurteilte den Schützen 2017 wegen mehrfacher versuchter Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 10,5 Jahren. Zudem ordnete es eine stationäre Therapie für den Schweizer an.
Fraumünster-Posträuber
Er habe beim Überfall in Altstätten SG nur Gummigeschosse verwenden wollen, beteuerte der Haupttäter Ende August in der Berufungsverhandlung. Durch eine Verwechslung der Patronen habe er sein Gewehr irrtümlich mit scharfer Munition geladen. Er habe niemanden töten wollen. Dass er die beiden Opfer verletzt habe, tue ihm von Herzen leid.
Die Gruppe habe in Altstätten Drogenhanf stehlen wollen, um ihn so schnell wie möglich zu Geld zu machen. Er selber habe mit einem Anteil von 50'000 Franken gerechnet, sagte der Beschuldigte.
Der Mann ist mehrfach vorbestraft und befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Er war 1997 beim spektakulären Überfall auf die Fraumünsterpost in Zürich dabei, als fünf Männer 53 Millionen Franken erbeuteten. Sie wurden alle gefasst.
Genugtuung für Bewacher
Gegen die "kleine Verwahrung" (stationäre Therapie) wehrte sich der 42-jährige Chauffeur "mit Händen und Füssen". Mit Erfolg: das Kantonsgericht ordnet eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme an.
Bei der Freiheitsstrafe geht das Gericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft von 11 Jahren hinaus und verhängt für den Haupttäter eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren. Zudem wird er zu einer Busse von 400 Franken verurteilt.
Dem Opfer, das lebensgefährlich verletzt wurde, muss er eine Genugtuung von 85'500 Franken bezahlen, dem zweiten Opfer eine Summe von 28'500 Franken. Die Anwälte der Privatkläger hatten Genugtuungen von 175'000 und 60'000 Franken gefordert.
Drogen aus Wohnung gestohlen
Im Rahmen eines weiteren Überfalls waren drei der insgesamt sieben Beschuldigten in eine Wohnung im Kanton Aargau eingedrungen, überwältigten mehrere Personen und entwendeten Kokain.
Die Verteidiger forderten mildere Strafen, während die Staatsanwaltschaft für eine Verschärfung plädierte. Das Kantonsgericht hat die Entscheide der Vorinstanz geschützt oder nur leicht verändert.
Fünf Beschuldigte werden wegen qualifizierten Raubes und anderer Straftaten verurteilt, einer wegen schwerer Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, versuchten Raubes und mehrfacher Nötigung.
Sie erhalten bedingte oder teilbedingte Freiheitsstrafen zwischen 22 und 36 Monaten, Geldstrafen und Bussen. Sämtliche Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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