Bundesstrafgericht Keine Freilassung für IS-Anhänger nach einem Jahr U-Haft

zs, sda

22.8.2023 - 12:00

Das Bundesstrafgericht erachtet die Verlängerung der U-Haft für einen jungen Mann für zulässig. (Archivbild)
Das Bundesstrafgericht erachtet die Verlängerung der U-Haft für einen jungen Mann für zulässig. (Archivbild)
Keystone

Ein junger IS-Anhänger kommt nach über einem Jahr Untersuchungshaft nicht frei. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat eine Beschwerde des 21-jährigen Mannes abgewiesen, der sich im Kreis der Winterthurer Salafisten-Szene bewegte.

22.8.2023 - 12:00

Das Bundesstrafgericht hat in einem am Dienstag publizierten Beschluss bestätigt, dass beim Beschuldigten Fluchtgefahr bestehe. Der schweizerisch-italienische Doppelbürger versuchte im Dezember 2021 über die Türkei nach Syrien auszureisen, um sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschliessen. Die Türkei verweigerte ihm aber die Einreise.

In der Schweiz wurde eine Untersuchung eingeleitet, und der Mann kam frei. Die Behörden überwachten ihn jedoch. Im Juni 2022 wurde er im Rahmen einer von Deutschland und der Schweiz durchgeführten Aktion verhaftet. Ausser der misslungenen Syrien-Reise soll er Pläne für einen zweiten Versuch geschmiedet haben. Zudem werden ihm die Herstellung und Verbreitung von Propaganda zur Last gelegt sowie Spendensammlungen für den IS.

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