Bülach ZHMutter steht wegen Tod ihres Sohnes vor Gericht
leph, sda
13.11.2020 - 10:31
Eine 31-jährige Frau muss sich heute Freitag vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten, weil sie ihren vierjährigen Sohn getötet haben soll. Ein erster Prozesstag im August endete ohne Urteil.
Der Beschuldigten wird vorgeworfen, ihren Sohn an einem Wochenende im Januar 2019 zuhause in Bülach so schwer misshandelt zu haben, dass er an den Folgen seiner Verletzungen starb. Gemäss einem rechtsmedizinischen Gutachten wurde der wehrlose Junge unter anderem mit einem Gürtel oder Elektrokabel geschlagen.
Zudem erlitt er aufgrund von Verdrehungen der Haut, sogenannten «Brennnesseln», massive Einblutungen und Quetschungen an Armen, Beinen und Oberkörper. Die Quälereien sollen sich über Stunden hingezogen haben.
Die lebensgefährlichen Verletzungen führten schliesslich zu einer Lungenembolie mit akutem Herzversagen, woran der Sohn der Beschuldigten starb.
Vorsatz ist umstritten
Ursprünglich warf die Staatsanwaltschaft der Beschuldigen vorsätzliche Tötung vor. An der Verhandlung vom 21. August liess das Gericht jedoch Zweifel an der Vorsätzlichkeit durchblicken. Vorsätzlich wäre die Tat dann, wenn die Mutter ihren Sohn entweder absichtlich getötet hätte oder seinen Tod zumindest in Kauf genommen hätte.
Das Gericht forderte die Staatsanwaltschaft aber dazu auf, die Anklage um eine fahrlässige Begehung der Tat zu erweitern.
Das hat die Staatsanwaltschaft mittlerweile getan. Sie klagt die Frau weiterhin wegen vorsätzlicher Tötung an, erweiterte die Anklage aber wie vom Gericht gewünscht um eventuell «nur» fahrlässige Tötung. An der Forderung, für die Beschuldigte eine stationäre Massnahme zur Behandlung psychischer Störungen anzuordnen, hält die Staatsanwaltschaft fest.
Verteidiger sprach von Treppensturz
Während des ersten Verhandlungstags im August hatte die Mutter geschwiegen zu den Vorwürfen. Ihr Verteidiger führte aus, dass der Bub sich die Verletzungen zugezogen habe, als er eine Kellertreppe hinunterstürzte.
Der Verteidiger forderte deshalb einen Freispruch vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung. Allenfalls sei die Frau der fahrlässigen Tötung schuldig zu sprechen und es sei eine ambulante Massnahme anzuordnen.