Zürich Mit Porsche in Klimademo gefahren – Busse statt Freiheitsstrafe

uri, mit Material von SDA

5.8.2019 - 16:15

Der Beschuldigte fuhr ein Auto des Typs Porsche Panamera. (Symbolbild)
Der Beschuldigte fuhr ein Auto des Typs Porsche Panamera. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Bei der Klimademo in Zürich fuhr ein Porschelenker sehr nahe und mit aufheulendem Motor an Demonstranten heran. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten verurteilt.

An der Klimademo im April beschleunigte ein Porschefahrer unmittelbar neben einer Menschenmenge im Zürcher Kreis 1. Die Staatsanwaltschaft hat den Fahrer nun per Strafbefehl zu einer Busse verurteilt.

Weil der Zug der Demonstranten der Klimademo am 6. April 2019 dem Porschefahrer den Weg versperrte, verlor der Mann die Geduld. Er fuhr mit seinem Porsche Panamera auf die Menge zu, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Mehrere Personen hätten deshalb zur Seite springen müssen, eine Frau sei leicht touchiert worden, ein weiterer Demonstrant habe ein etwa dreijähriges Kind gerade noch zur Seite ziehen können, so beschrieben Augenzeugen den Vorfall gegenüber verschiedenen Medien.

Mehrere Anzeigen gegen Porschefahrer

Der Vorfall ereignete sich gemäss einer Mitteilung der Polizei auf der Sihlstrasse bei der Kreuzung Nüscheler- Ecke Uranistrasse. Es gingen mehrere Anzeigen gegen den Porschefahrer ein. Laut «Tages-Anzeiger» habe die Polizei gegen ihn nicht nur wegen Verletzung der Verkehrsregeln, sondern auch wegen Gefährdung des Lebens ermittelt. Letzteres könne eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.

Doch verurteilt wurde der Beschuldigte nun lediglich wegen Verletzung der Verkehrsregeln, wie die Staatsanwaltschaft einen Artikel des «Tages-Anzeigers» vom Montag bestätigte. Über die Bussenhöhe machte sie keine Angaben. Der Mann muss zudem die Verfahrenskosten tragen.

Keine Verurteilung gab es hingegen wegen Gefährdung des Lebens. Dieses Verfahren wurde eingestellt, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Mann vorsätzlich Menschen in Lebensgefahr gebracht habe.

Keine unmittelbare Lebensgefahr erkennbar

Entsprechende Schlüsse zog die Staatsanwaltschaft laut «Tages-Anzeiger» auch aus einer Videoaufzeichnung. Demnach habe der Beschuldigte sein Auto hochtourig und entsprechend laut, aber im Schritttempo in den Demonstrationszug gelenkt. Hier habe er den Porsche dann aber unter mehrfachem Aufheulen des Motors zum Stillstand gebracht.

Nach wenigen Sekunden habe der Mann seinen Wagen dann schwungvoll aus dem Demonstrationszug gelenkt, wobei sich jedoch keine Demonstranten unmittelbar neben dem Porsche befunden hätten. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft sei deshalb «keine unmittelbare Lebensgefahr von Drittpersonen erkennbar», wie Erich Wenzinger, Sprecher der Staatsanwaltschaft, sagte. 

Der Strafbefehl wie auch die Einstellung des Verfahrens im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Gefährdung des Lebens sind noch nicht rechtskräftig. Die Stadtpolizei ermittelt in dem Fall auch noch gegen eine oder mehrere Personen, die während des Vorfalls die Heckscheibe des Porsches eingeschlagen haben.

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