Fahrlässige TötungSt. Galler Kantonsgericht bekräftigt Urteil gegen Chirurg
sda/tgab
5.6.2024 - 14:40
Das Kantonsgericht St. Gallen hat am Mittwoch ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Chirurgen bestätigt. Das Gericht sieht die Verantwortung für den Tod einer Patientin wie die Vorinstanz beim Arzt.
Keystone-SDA, sda/tgab
05.06.2024, 14:40
05.06.2024, 16:00
SDA
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2021 hatte das Kreisgericht See-Gaster in Uznach SG einen Chirurgen wegen fahrlässiger Tötung einer Patientin schuldig gesprochen.
Die Frau wurde wegen einer Gallenblasenentzündung operiert. In der Nacht nach der Operation starb sie durch Blutverlust in der Bauchhöhle im Spital.
Der Arzt wehrte sich vor dem Kantonsgericht gegen den Vorwurf eines Behandlungsfehlers.
Das Kantonsgericht wies die Berufung nun ab und bestätigte den Entscheid des Kreisgerichts.
Ein Chirurg hat sich am Dienstag vor dem Kantonsgericht St. Gallen dagegen gewehrt, für den Tod einer Patientin verantwortlich zu sein. Gemäss der Anklage wurden bei einer Operation Clips nicht richtig verschlossen. Der Arzt argumentierte jedoch mit Materialfehlern.
Das Kantonsgericht wies die Berufung nun ab und bestätigte den Entscheid des Kreisgerichts See-Gaster, wie aus dem Urteil hervorgeht. Damit sieht es auch das Kantonsgericht als erwiesen an, dass eine Frau 2017 nach einer Operation in einem St. Galler Spital aufgrund eines Behandlungsfehlers des Chirurgen verblutete. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Der Chirurg hatte beim Berufungsprozess am Dienstag argumentiert, er habe keinen Behandlungsfehler begangen. Stattdessen seien Clips, welche die Schlagader nach einer Gallenblasenoperation hätten schliessen sollen, mangelhaft gewesen.
2021 hatte das Kreisgericht See-Gaster in Uznach SG den Arzt wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 400 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren.