Bundesgericht Verurteilung wegen Handy am Steuer aufgehoben

zs, sda

31.5.2023 - 12:57

Die Frau blickte während der Fahrt kurz auf ihr Handy und wurde dafür mit einer Strafe von 250 Franken gebüsst. 
Die Frau blickte während der Fahrt kurz auf ihr Handy und wurde dafür mit einer Strafe von 250 Franken gebüsst. 
Symbolbild: Keystone

Weil eine Solothurnerin hinter dem Steuer kurz aufs Handy schaute, erhielt sie eine Busse. Das Bundesgericht kam nun zu einer anderen Einschätzung und hat die Verurteilung der Frau aufgehoben. 

31.5.2023 - 12:57

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  • Eine Solothurnerin hat während sie am Steuer sass auf ihr Handy geschaut und deshalb eine Busse von 250 Franken erhalten.
  • Die Frau zog bis vors Bundesgericht und argumentierte, ihre Aufmerksamkeit sei nicht beeinträchtigt gewesen.
  • Das Bundesgericht gab der Frau nun recht: Ein kurzer Blick aufs Telefon, das in der Höhe des Lenkrads gehalten werde, stelle keine grössere Ablenkung als ein Blick in den Rückspiegel dar.

Das Bundesgericht hat die Verurteilung einer Solothurnerin wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln aufgehoben. Die Frau schaute während einer Autofahrt kurz auf ihr Handy. Der Fall geht zurück ans Solothurner Obergericht. Dieses muss prüfen, ob eine Ordnungsbusse erteilt werden kann.

Die Autofahrerin wurde per Strafbefehl mit einer Busse von 250 Franken belegt, weil sie während der Fahrt ihr Mobiltelefon in die rechte Hand nahm und gut ein bis zwei Sekunden mit leicht gesenktem Kopf ihren Blick darauf richtete.

Das Ganze beobachtete die Polizei an einem Nachmittag, bei guten Sichtverhältnissen und einem geringen Verkehrsaufkommen, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht. Die Ordnungshüter protokollierten keine Schwenker oder die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Die Frau liess die Verurteilung nicht auf sich sitzen und gelangte bis ans Bundesgericht. Sie argumentierte, dass durch den Blick auf das Display ihre Aufmerksamkeit nicht beeinträchtigt gewesen sei. Die Bedienung des Fahrzeugs sei damit nicht erschwert worden, und es liege somit kein strafbares Verhalten vor.

Keine grössere Ablenkung

Gemäss dem von der Vorinstanz ermittelten Sachverhalt erforderten die Verkehrsverhältnisse keine besonders hohe Aufmerksamkeit. Angesichts der konkreten Umstände kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass ein kurzer Blick auf ein Telefon, das auf Höhe des Lenkrads gehalten wird, keine grössere Ablenkung darstelle als ein Blick in die Rückspiegel, der in vielen Situationen vorgeschrieben sei oder auf das Armaturenbrett.

Weiter führt das Bundesgericht aus, es sei zulässig, mit nur einer Hand am Steuer zu fahren, da mit der anderen Hand die Bedienung von Blinker oder dergleichen notwendig sein könne. Die Richter nennen weitere Situationen, wie beispielsweise das Halten eines Apfels, eines Taschentuchs oder einer Zigarette.

Sie betonen jedoch, dass es verboten sei, während der Fahrt ohne Freisprechanlage zu telefonieren oder eine der zahlreichen Funktionen eines Smartphones zu nutzen. Der Fall geht nun zurück an die Solothurner Justiz. Sie muss prüfen, ob allenfalls das Ordnungsbussenverfahren zur Anwendung gelangt. (Urteil 6B_27/2023 vom 5.5.2023)

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