SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor ist wegen eines Tweets verurteilt worden. (Archivbild)
Source:KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE
Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Walliser SVP-Nationalrats Jean-Luc Addor wegen Rassendiskriminierung bestätigt. Er twitterte 2014 nach einer Schiesserei in einer St. Galler Moschee «Wir bitten um mehr!«.
Die gleiche Nachricht veröffentlichte er auch auf Facebook. Bei der Schiesserei starb eine Person. Nach einer Strafanzeige des Vereins Islamischer Zentralrat Schweiz (IZRS) leitete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung ein.
Das Bezirksgericht Sitten verurteilte Addor zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 300 Franken und einer Busse von 3000 Franken. Das Walliser Kantonsgericht bestätigte dieses Urteil.
Das Bundesgericht führt in einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid aus, ein unbefangener Durchschnittsleser verstehe den Kommentar als Wunsch nach einer Wiederholung der Tat. Der Leser werde dazu eingeladen, sich über das tragische Ereignis in der Moschee zu freuen.
Im Umstand, sich über das Leid Dritter zu freuen, sieht das Bundesgericht einen Ausdruck von Abneigung – ein wesentliches Merkmal von Hass. Diese Freude drücke sich in diesem Fall klar erkennbar gegenüber den Angehörigen einer bestimmten Religion aus und sei deshalb als Diskriminierung und Aufruf zu Hass zu werten. Auch das Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit sei erfüllt.
Addor ist Anwalt und hat zuvor unter anderem als Gerichtsschreiber und Richter gearbeitet. Er ist bereits zuvor mit provokativen und zwiespältigen Aussagen und Tweets aufgefallen. (Urteil 6B_644/2020 vom 14.10.2020)
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