Bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) waren Ende Mai knapp 6'000 Personen weniger gemeldet als im April. (Symbolbild)
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In der Schweiz ist die Arbeitslosigkeit im Mai weiter zurückgegangen. Eine überdurchschnittliche Abnahme war dabei bei den Arbeitslosen mit ausländischem Pass zu verzeichnen. Weiter zurückgebildet hat sich auch die Jugendarbeitslosigkeit.
Ende Mai waren bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) insgesamt 101'370 Personen als arbeitslos registriert. Das waren 5'928 Personen oder 5,5 Prozent weniger als noch im April, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Freitag mitteilte. Gegenüber dem Mai des Vorjahres betrug die Abnahme sogar 7,3 Prozent.
Die Arbeitslosenquote sank im Berichtsmonat auf 2,3 Prozent von 2,4 Prozent im April, saisonale Effekte herausgerechnet verharrte die Quote bei 2,4 Prozent. Die von der Nachrichtenagentur AWP befragten Ökonomen hatten im Vorfeld mit einer Arbeitslosenquote zwischen 2,3 und 2,5 Prozent respektive saisonbereinigt von 2,3 bis 2,4 Prozent gerechnet.
Tiefere Jugendarbeitslosigkeit
Erneut abnehmend war die Arbeitslosigkeit unter Jugendlichen. Ende Mai waren noch 10'049 Personen im Alter von 15 bis 24 Jahren beim RAV eingeschrieben. Das entsprach, verglichen mit den Zahlen des Vormonats, einem Rückgang um 5,7 Prozent. Damit sank die Jugendarbeitslosenquote um 0,1 auf 1,8 Prozent.
Etwas weniger deutlich war die Abnahme bei den über 50-Jährigen: Bei ihnen ging die Zahl der Arbeitslosen um 4,8 Prozent auf 29'175 Personen zurück. Die Arbeitslosenquote in dieser Kategorie sank ebenfalls um 0,1 auf 2,2 Prozent.
Auch bei der Zahl der Stellensuchenden war im Mai ein Rückgang zu verzeichnen. Insgesamt suchten laut Seco mit 176'128 Personen insgesamt 7'421 weniger eine Stelle. Das ist ein Rückgang von 4,0 Prozent, verglichen mit dem Vorjahr ging dieser Wert um 5,0 Prozent zurück.
Die Zahl der bei den RAV ausgeschriebenen Jobs sank gleichzeitig im Berichtsmonat um 568 auf 37'390. Davon unterlagen laut Seco 22'544 der Stellenmeldepflicht. Seit dem 1. Juli 2018 müssen Unternehmen freie Stellen für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8 Prozent vorab den RAV melden.
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