Zu hohe Subventionen bezogen BLS und SBB müssen Millionen zurückzahlen

SDA/uri

28.2.2020 - 07:52

Auch die BLS hat im Regionalverkehr während Jahren zu hohe Subventionen bezogen. (Archivbild)
Auch die BLS hat im Regionalverkehr während Jahren zu hohe Subventionen bezogen. (Archivbild)
Source: Keystone

Abklärungen nach der Postauto-Affäre haben ergeben, dass weitere Unternehmen zu hohe Subventionen bezogen haben. BLS und die SBB müssen zusammen über 50 Millionen Franken zurückzahlen.

Auch die BLS und die SBB haben in den vergangenen Jahren zu hohe Subventionen bezogen. Das ergaben Abklärungen von Bund und Kantonen nach der Postauto-Affäre. Die BLS muss 43,6 Millionen Franken zurückzahlen, die SBB 7,4 Millionen Franken.

Die BLS und ihre Tochtergesellschaft Busland hätten in den Jahren 2011 bis 2018 in ihren Offerten für Leistungen im regionalen Personenverkehr zu tiefe Erlöse aus dem Tarifverbund Libero eingerechnet, wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) am Freitagmorgen mitteilte. In der Folge bezahlten der Bund, der Kanton Bern und weitere betroffene Kantone zu hohe Abgeltungen



Deswegen sei nun mit der BLS eine Vereinbarung zur Rückzahlung im Umfang von 43,6 Millionen Franken abgeschlossen worden, hiess es weiter. Die BLS ihrerseits teilte mit, sie habe die «Unstimmigkeiten» bei ihrer Erlösplanung von Halbtax-Abos im Libero-Verbund entdeckt. Zudem habe das Unternehmen eine «umfassende externe Aufarbeitungen in Auftrag gegeben».

SBB machte «systematische Fehler»

Die SBB machte gemäss BAV bei der Verteilung der Einnahmen des Tarifverbundes Z-Pass «systematische Fehler». Dabei seien unter anderem die Einnahmen für die Jahre 2012 bis 2019 «nicht korrekt zwischen dem eigenwirtschaftlichen Fernverkehr rund dem subventionierten regionalen Personenverkehr» aufgeteilt worden.



Die SBB muss deswegen 7,4 Millionen Franken zurückzahlen. Und das BAV fordere die SBB auf, die Einnahmenverteilung in den Tarifverbünden einfacher und transparenter zu gestalten.

BAV schaltet Bundesanwaltschaft ein

Ausserdem kam es gemäss BAV beim Bau von Anschlussgleisen vom öffentlichen Netz aufs private Firmengelände zu Unstimmigkeiten. So bestünden Anzeichen, dass in den letzten Jahren Transportmengen in einer Datenbank des BAV nicht korrekt registriert und dadurch Rückforderungen nicht wie vorgesehen abgeklärt wurden. In diesem Fall schaltete das BAV die Bundesanwaltschaft ein.

Der Fall Postauto habe gezeigt, dass die «korrekte Abwicklung der Subventionen von Verkehrsleistungen» eng begleitet werden müssten, schreibt das BAV weiter. Gründe dafür seien die zunehmende Gewinnorientierung der Transportunternehmen, komplexe Unternehmenstrukturen, Verbund- und Tarifsysteme sowie das steigende Subventionsvolumen.

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