Corona-Folgen Bundesrat verlängert Kurzarbeit nochmals um sechs Monate

SDA

12.5.2021

Der Bundesrat  verlängert die Kurzarbeitsentschädigung in der Pandemie erneut. (Symbolbild)
Der Bundesrat  verlängert die Kurzarbeitsentschädigung in der Pandemie erneut. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Für viele Branchen ist die Pandemie noch nicht ausgestanden: Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern, weitet der Bundesrat die Kurzarbeitsentschädigung ein weiteres Mal aus. 

SDA

12.5.2021

Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung wird von 18 auf 24 Monate erhöht. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Er kommt damit Forderungen aus dem Parlament und der Wirtschaft nach.

Angesichts der prekären finanziellen Situation vieler Betriebe setzten sich beispielsweise die Tourismusverbände für eine Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung um weitere sechs Monate ein. Auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) forderte diesen Schritt.

Der Bundesrat hatte vom Parlament im revidierten Covid-19-Gesetz die Kompetenz erhalten, die Kurzarbeitsentschädigungen von 18 auf 24 Monate zu verlängern, sollte dies aufgrund der anhaltenden Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen des Wirtschaftslebens notwendig sein.



Nun hat die Regierung diesen Schritt vollzogen. Die Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung wurde entsprechend angepasst. Letztmals wurde die Kurzarbeitsbestätigung während der Finanzkrise im Jahr 2009 auf 24 Monate erhöht.

Abrechnung bis Ene September verlängert

Zusätzlich zur Erhöhung der Höchstbezugsdauer sieht der Bundesrat vor, das summarische Verfahren bei der Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigungen erneut um drei Monate bis Ende September 2021 zu verlängern, wie es in der Mitteilung heisst.

Weitere Massnahmen der entsprechenden Covid-Verordnung sind bis Ende Juni befristet. Ob auch diese aufgrund pandemiebedingter wirtschaftlicher Einschränkungen verlängert werden müssen, wird der Bundesrat gemäss eigenen Angaben im Juni entscheiden. Bei seinem Entscheid werde der Bundesrat die epidemiologische Entwicklung in den kommenden Wochen und die damit einhergehenden Lockerungen des Wirtschaftslebens und deren arbeitsmarktliche Auswirkungen berücksichtigen.