Finanzdienstleister Cum-Ex-Schlüsselfigur Berger soll im April vor Gericht

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25.2.2022 - 09:48

Hanno Berger, der als einer der Köpfe des Cum-Ex-Systems gilt und der erst am Donnerstag aus der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert wurde, muss sich wohl im April vor dem hessener Landgericht in Wiesbaden verantworten. (Symbolbild)
Hanno Berger, der als einer der Köpfe des Cum-Ex-Systems gilt und der erst am Donnerstag aus der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert wurde, muss sich wohl im April vor dem hessener Landgericht in Wiesbaden verantworten. (Symbolbild)
Keystone

Die Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal Hanno Berger soll sich ab April vor dem Landgericht in Wiesbaden verantworten. Nach der Auslieferung aus der Schweiz befinde er sich im Verantwortungsbereich der hessischen Justiz, teilte das Landgericht Wiesbaden am Freitag mit.

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Die Verhandlungstermine, «wahrscheinlich ab April», würden noch bekannt gegeben. Der 71 Jahre alte Steuerrechtsanwalt Berger war am Donnerstagmorgen Kriminalbeamten des BKA in Konstanz übergeben worden. Sowohl die hessische als auch die nordrhein-westfälische Justiz hatten die Auslieferung des deutschen Anwalts beantragt.

Berger hätte schon im vergangenen Frühjahr bei einem laufenden Cum-Ex-Prozess am Landgericht Wiesbaden erscheinen sollen, blieb aber fern. Daher wurde das Verfahren gegen ihn zunächst abgetrennt.

Kopf des Cum-Ex-Modells

Berger, ein früherer Finanzbeamter, gilt als einer der Architekten des Modells, bei dem sich Banken und Investoren nie gezahlte Steuern erstatten liessen. Er lebte zuletzt in der Schweiz und hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Er und sein Anwalt argumentieren unter anderem, dass die ihm vorgeworfenen Delikte in der Schweiz nicht strafbar gewesen seien.

Bei Cum-Ex-Geschäften schoben Banken und andere Finanzakteure Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her. Das Ziel war die Erstattung von Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Der deutsche Staat büsste dadurch Schätzungen zufolge einen zweistelligen Milliardenbetrag ein.

Im Wiesbadener Verfahren wird Berger laut der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, von 2006 bis 2008 in 61 konkreten Leerverkaufsgeschäften falsche Bescheinigungen über 113,3 Millionen Euro nie gezahlter Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätsbeitrag erlangt zu haben.