Restaurantkette Vapiano beantragt Eröffnung des Insolvenzverfahrens

SDA/Reuters

2.4.2020 - 04:32

Die deutsche Restaurant-Kette Vapiano hat einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Die Schweizer Geschäfte, die im Franchising betrieben werden, sind vom Konkurs nicht betroffen. (Archivbild)
Die deutsche Restaurant-Kette Vapiano hat einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Die Schweizer Geschäfte, die im Franchising betrieben werden, sind vom Konkurs nicht betroffen. (Archivbild)
Source: Keystone/Photopress/Alexandra Wey

Die Corona-Krise hat die ohnehin finanziell angeschlagene Restaurantkette Vapiano in die Insolvenz getrieben. Das deutsche Unternehmen hat offiziell Antrag auf Insolvenz gestellt. Unklar ist noch das Schicksal der Tochtergesellschaften.

Die deutsche Restaurantkette Vapiano SE stellt beim zuständigen Amtsgericht Köln einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit.

Zugleich werde geprüft, ob Insolvenzanträge für Tochtergesellschaften der Vapiano-Gruppe gestellt werden müssen, erklärte Finanzvorstand Lutz Scharpe.

Aufgrund der Coronakrise war bei dem angeschlagenen Konzern der Liquiditätsbedarf nochmals signifikant gestiegenen. Das Unternehmen gibt an, dass mangels Einigung über eine Finanzierungslösung mit Banken und Grossaktionären auch die in Aussicht stehenden Finanzmittel aus staatlichen COVID-19-Hilfspaketen nicht beantragt werden konnten.

Sämtliche durch die Vapiano betriebenen Restaurants blieben wegen der aktuellen Corona-Pandemie bis auf weiteres geschlossen. 

Schweizer Franchisennehmer «unmittelbar nicht betroffen» 

Deutsche und internationale Franchisenehmer seien von der Insolvenz der Vapiano «unmittelbar nicht betroffen», teilte der Systemgastronom mit.

Das gilt laut Medienberichten auch für die Franchise-Geschäfte in der Schweiz. Vapiano betreibt unter anderem Restaurants in Bern, Basel und Zürich. Wegen der Coronakrise sind die Vapiano-Restaurants wie alle anderen Restaurants auch jedoch derzeit geschlossen.

Zurück zur Startseite