Wettbewerbskommission Berner Belagswerk wehrt sich gegen Millionenbusse der Weko

zc, sda

22.2.2022 - 09:14

Asphaltmischgut ist ein wichtiger Kostenfaktor im Markt für Strassenbau.
Asphaltmischgut ist ein wichtiger Kostenfaktor im Markt für Strassenbau.
Keystone

Die Wettbewerbskommission (Weko) belegt das bernische Belagswerk Berag AG und elf seiner Aktionärinnen mit einer Busse von insgesamt rund zwei Millionen Franken. Das teilte die Weko am Dienstag mit. Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen.

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Denn die Berag und auch die Frutiger AG als eine der Aktionärinnen ziehen den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Die Berag bezeichnete die Vorwürfe in einem Communiqué als ungerechtfertigt und haltlos. Sie sei einer harten Konkurrenz ausgesetzt und habe keine marktbeherrschende Stellung.

Ganz anders sieht das die Weko. Sie verweist darauf, dass der Preis von Asphaltmischgut der wichtigste Wettbewerbsparameter im Strassenbau sei. Die Berag habe ihren Aktionärinnen mindestens seit 2004 Vorzugskonditionen verschafft und damit gegenüber anderen Unternehmen jahrelang bevorzugt.

Treuebonus und Konkurrenzverbot

Weiter habe sie ihren Kunden ab 1978 einen Treuebonus ausbezahlt. Damit habe sie die Kunden an sich gebunden und den Wettbewerb behindert.

Von 1976 und 2016 habe es zwischen den Aktionärinnen der Berag überdies die Vereinbarung gegeben, die Berag im Umkreis ihres Werkes in Rubigen nicht durch eigene Belagswerke oder Beteiligungen an anderen Belagswerken zu konkurrenzieren. Dieses Konkurrenzverbot sei kartellrechtlich unzulässig.

Aus Sicht der Weko hat die Berag ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. Die Wettbewerbskommission büsst das Unternehmen mit über 1,5 Millionen Franken und elf Aktionärinnen mit insgesamt mehr als 400'000 Franken. Ein Teil der Parteien erklärte sich laut Weko zu einer einvernehmlichen Regelung des Verfahrens bereit.

Auch Frutiger wehrt sich

Nicht akzeptiert wird der Entscheid von der Frutiger AG, die als Mitaktionärin ebenfalls gebüsst wurde. Die Weko stellt sich auf den Standpunkt, das Konkurrenzverbot aus dem Gründungsvertrag von 1976 sei formell bis 2016 nie aufgehoben worden. Die Frutiger AG hält dem entgegen, dass dem Konkurrenzverbot in Realität und nachweislich schon seit Jahren nicht mehr nachgelebt worden sei. Die Frage der formellen Aufhebung sei deshalb irrelevant.

Zudem habe es 1976 noch gar kein Kartellgesetz gegeben. Konkurrenzverbote seien damals üblich gewesen, «sie bildeten Bestandteile von Aktionärbindungs-Musterverträgen». Das Kartellgesetz sei erst 1996 in Kraft getreten.

Mehrere Verfahren

Das Verfahren der Weko im Fall Berag ist eines von drei Verfahren der Wettbewerbskommission im Raum Bern. In einem weiteren Fall belegte sie 2019 die Berner Beton- und Kieshersteller Kästli und Alluvia wegen Preisabsprachen zu einer Rekordbusse von 22 Millionen Franken. Der Fall liegt ebenfalls vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Eine dritte Untersuchung richtet sich gegen mehrere Unternehmen der Baustoff- und Deponiebranche im Raum Bern. Nach Weko-Angaben vom Dienstag ist in diesem Fall mit einem Entscheid bis Ende 2022 zu rechnen.