SonderstatutBerner Jura und Romands sollen im Kanton Bern gestärkt werden
pa, sda
16.11.2020 - 10:31
Die Rechte der französischsprachigen Bevölkerung im Kanton Bern sollen gestärkt werden. Nach Zustimmung in der Vernehmlassung hat die Regierung die Revision des Gesetzes über das Sonderstatut verabschiedet. Der Grosse Rat befasst sich im Frühling 2021 mit der Vorlage.
Das Projekt «Status quo plus» entspreche den Anliegen des Bernjurassischen Rates (BJR) und des Rates für französischsprachige Angelegenheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB), teilte der Regierungsrat am Montag mit. Die beiden Gremien sollen neue Kompetenzen und eine grössere Autonomie erhalten.
Konkret soll der Bernjurassische Rat künftig Erträge aus dem Lotterie bedarfsgerecht zuteilen können, indem er beispielsweise die Kultur stärker unterstützt. Schon heute trage der BJR mit jährlich rund 3 Millionen Franken zum Kulturleben im Berner Jura bei, heisst es in der Mitteilung.
Weiter soll mit der Gesetzesrevision die öffentlichen Dienstleistungen auf Französisch in den Verwaltungskreisen Berner Jura und Biel auf die Bereiche Steuern und Wirtschaftsförderung ausgedehnt werden.
Zweisprachigkeit fördern
Das Gesetz sieht auch eine Weiterentwicklung der Zweisprachigkeit vor. Dazu hat der Regierungsrat der Staatskanzlei ein Budget zur Förderung der Zweisprachigkeit zugewiesen. Neu im Gesetz verankert ist die Mitwirkung des RFB bei Bundesbeiträgen für mehrsprachige Kantone.
Vorgesehen ist weiter eine Übertragung von Kompetenzen von kantonalen Behörden an den Bernjurassischen Rat vor. Dazu finden oder fanden Pilotversuche statt, zum Beispiel bei der Jugendförderung.
Die 80'000 Französischsprachigen im Kanton Bern sollen künftig alle in einem der beiden Gremien – BJR und RFB – vertreten sein. Dazu wird der Wahlmodus entsprechend angepasst.
Die Gesetzesänderung markiert laut Regierung den Schlusspunkt des fast zehn Jahre dauernden Projektes, das bereits mehrere Gesetzes- und Verordnungsänderungen auslöste. Die Vorlage habe in der Vernehmlassung breite politische Unterstützung erfahren.
Nach der Beratung im Kantonsparlament soll die Gesetzesänderung im Jahr 2022 in Kraft treten.
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