Grosser Rat BE Berner Kantonsparlament steht hinter neuem Asyl-Integrationsmodell

SDA

11.6.2019 - 15:21

Eine minderjährige Asylsuchende in der Unterkunft in Moosseedorf. Wer bleiben darf, soll besser integriert werden. (Archivbild)
Eine minderjährige Asylsuchende in der Unterkunft in Moosseedorf. Wer bleiben darf, soll besser integriert werden. (Archivbild)
Source: Keystone/ANTHONY ANEX

Der bernische Grosse Rat steht hinter dem neuen Integrationsmodell im Asylwesen. Mit 100 zu 50 Stimmen genehmigte der Rat am Dienstag in erster Lesung das Gesetz über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich.

Die Regierung will mit dem neuen Integrationsmodell «fördern und fordern». So wird zum Beispiel der Umzug von einer Kollektivunterkunft in eine Wohnung ans Sprachniveau oder an eine Erwerbstätigkeit gebunden.

Die Ratslinke kritisierte, es werde insgesamt viel mehr gefordert als gefördert. Zudem hätten es die vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlinge nicht immer in der eigenen Hand, ob sie die Kriterien erfüllten.

Die Mehrheit sah es anders: Fördern und fordern sei ein sinnvolles Prinzip, um die Akzeptanz des Asylwesens in der Bevölkerung zu stärken.

«Gewinn für alle»

Eine breite Mitte-Rechts-Mehrheit stellte sich in der Gesamtabstimmung hinter das Gesetz, das zum Beispiel aus Sicht der BDP «ein Gewinn für alle» ist. Auch die SVP begrüsste ausdrücklich, dass der Integrationswille stärker gewürdigt werde.

Die EVP stimmte zu, obwohl der Erlass tatsächlich mehr fordere als fördere. «Wir zählen nun auf engagierte, gut vernetzte Partner, die ihren Integrationsauftrag im Sinn des Förderns der vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge wahrnehmen», sagte Fraktionssprecherin Melanie Beutler.

SP und Grüne lehnen das Gesetz ab, das laut Sarah Gabi Schönenberger (SP) «von einem negativen Menschenbild» geprägt ist und dem Ziel einer raschen Integration widerspreche. Ausserdem werde zu viel auf die Verordnungsebene delegiert; die Regierung erhalte so einen zu grossen Handlungsspielraum. Insgesamt handle es sich um ein «Trauerspiel auf Kosten verletzlicher Menschen».

Umbau des Asylwesens

Die bernische Asylreform hat nun die erste Lesung hinter sich. Sie besteht aus zwei Teilen. Das am Dienstag verabschiedete Asylsozialhilfegesetz befasst sich mit den Menschen, die in der Schweiz bleiben dürfen. Bereits letzte Woche hatte der Rat das Gesetz fertig beraten, das die Nothilfe für Abgewiesene regelt.

Die Reform soll die neue Asylpraxis des Bundes umsetzen. Die Berner Regierung verfolgt zwei Hauptziele: Wer bleiben darf, soll besser integriert werden. Wer gehen muss, soll zügig ausgeschafft werden.

Die Polizeidirektion kümmert sich nur noch um den Vollzug der Wegweisungen. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion ist zuständig für alle Belange der Asyl- und Flüchtlingssozialhilfe – wobei sie die Aufgaben weitgehend an Partner in fünf Regionen delegiert.

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