Sterbebegleitung Berner Pfarrer sollen mit Exit ins Sterbezimmer dürfen

SDA

17.9.2018 - 12:21

Die reformierten Pfarrpersonen in den Kantonen Bern, Jura und Solothurn sollen Sterbewillige bis ganz zuletzt begleiten dürfen. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Diese Haltung vertritt der Synodalrat in einem am Montag präsentierten Positionspapier.

"Auch wer Exit wählt, hat Anrecht auf unsere Seelsorge", sagte der Theologe Matthias Zeindler vor den Medien in Bern. Zeindler ist Co-Autor des Buchs "Assistierter Suizid und kirchliches Handeln", das dem Positionspapier des Synodalrats zugrunde liegt.

Dabei handle es sich nicht um eine Leitlinie, sondern lediglich um eine Orientierungshilfe, betonte Synodalratspräsident Andreas Zeller. Jeder der rund 500 Pfarrer in den drei Kantonen müsse letztlich selber entscheiden, wie er sich im Umgang mit Sterbewilligen verhalten wolle.

Kritische Stimmen

Die Pfarrpersonen wurden vor zwei Wochen informiert. Laut Zeindler stösst das Papier auch auf Kritik. Eine Gruppe von Seelsorgern befürchte, man zwinge sie dazu, das Ordinationsgelübde zu brechen, das sie zum Einsatz für Notleidende verpflichte. Die Befürchtung sei unbegründet, sagte Zeindler. Der Synodalrat zwinge niemandem zu etwas.

In der Schweiz nehmen immer mehr Menschen organisierte Sterbehilfe in Anspruch. Der assistierte Suizid rührt an Tabus; Pfarrpersonen sind mit tiefgreifenden ethischen und theologischen Fragen konfrontiert.

Offiziell geäussert hat sich bislang erst die reformierte Kirche des Kantons Waadt, wie Andreas Zeller sagte. Sie vertritt die gleiche Haltung wie die Berner Kirche. Die Thurgauer Kirche kündigte laut Zeller unlängst ein Schreiben an, in dem der Weg ohne Exit in den Vordergrund gerückt wird.

"Ein Thema im Volk"

In jedem Fall sei es höchste Zeit, dass die Kirche etwas zum Thema sage, betonte Zeller. Wenn sogar Prominente wie der ehemalige Schwingerkönig Ruedi Hunsperger Exit in Anspruch nähmen und die Medien breit darüber berichteten, sei klar, "dass das ein Thema ist im Volk".

Der Synodalrat betont in seinem Positionspapier den Vorrang des Lebens. Das gebiete der christliche Glaube. Assistierter Suizid könne "immer nur ein Grenzfall, nie der Normalfall des Sterbens" sein.

Doch zugleich gelte es die seelsorgerische Solidarität zu stärken. Diese stelle keine Bedingungen - auch dann nicht, wenn sich ein Mensch für Exit entscheide.

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