Der Bundesrat hat bei der Festlegung der Zahlungen aus dem interkantonalen Finanzausgleich für 2021 eine vom Kanton Bern beantragte Korrektur berücksichtigt. Damit wird ein Sondereffekt zumindest teilweise kompensiert, teilte die Berner Regierung mit.
Der Sondereffekt betrifft den einmaligen Gewinn einer internationalen Firmengruppe in der Höhe von 2,2 Milliarden Franken im Jahr 2017. Als Folge schwollen die Gewinne der ordentlich besteuerten juristischen Personen des Kantons Bern gegenüber dem Vorjahr um 40 Prozent an.
Dieser Sondereffekt hat für den Kanton Bern Mindererträge im sogenannten Ressourcenausgleich in den Jahren 2021, 2022 und 2023 von jährlich 125 Millionen Franken zur Folge.
Vom einmaligen Firmengewinn von 2,2 Milliarden Franken konnten auf kantonaler Ebene allerdings nur 60 Millionen Franken besteuert werden – 12,4 Millionen davon im Kanton Bern. Daraus floss lediglich ein Steuerertrag von 4 Millionen in die Staatskasse. Die Berner Regierung verlangte deshalb bei der Kantonalen Finanzdirektorenkonferenz eine Korrektur der Bemessungsgrundlagen.
Volle Kompensation ab 2022 in Aussicht
Der Bundesrat habe diesem Anliegen nun Rechnung getragen, auch wenn die Korrektur in der Höhe von 28 Millionen nur einen Teil der durch den Einmaleffekt entstandenen Reduktion der Ausgleichszahlungen kompensiere. Der Kanton Bern verliert für 2021 insgesamt 185 Millionen, bleibt aber nach absoluten Zahlen grösster Nehmerkanton.
Erfreut zeigt sich die Berner Regierung darob, dass der Bundesrat eine Anpassung der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich in Aussicht stelle. Dieser sollte zumindest in den Jahren 2022 und 2023 zu einer vollumfänglichen Kompensation führen. Man gehe davon aus, dass diese Änderung rechtzeitig in Kraft trete.
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