Bundesgericht Bieler Feldschlössli-Areal: Verwaltungsgericht muss über die Bücher

SDA

17.7.2019 - 12:01

Das Berner Verwaltungsgericht muss erneut über die Übergabe einer Parzelle auf dem Feldschlössli-Areal in Biel an die Einwohnergemeinde befinden. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Das Verwaltungsgericht fällte seinen Entscheid eine Woche vor dem Ablauf einer Frist, die es dem Eigentümer der Parzelle zur Stellungnahme zu einer Eingabe gewährt hatte. Aus diesem Grund blieben seine Einwendungen unberücksichtigt, was nicht zulässig ist.

Das Bundesgericht hat den Entscheid der Vorinstanz in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil aufgehoben, weil damit das rechtliche Gehör des Eigentümers verletzt wurde. Das Verwaltungsgericht muss nun ein neues Urteil fällen.

Die umstrittene Parzelle befindet sich in einem Gebiet, auf dem der Kanton Bern einen Campus für die Berner Fachhochschule errichten will. Die Grundstücke gehören – bis auf die eine Parzelle – der Einwohnergemeinde Biel. Sie werden dem Kanton Bern im Baurecht zur Verfügung gestellt.

Die Eidgenössische Enteignungsschätzungskommission des Kantons Bern entschied im Oktober 2018, dass die Parzelle in den Besitz von Biel übergehen solle – also bevor die Entschädigungssumme festgelegt wurde. Mit dieser Verfügung wurde die Einwohnergemeinde die neue Vermieterin der Bewohner auf der besagten Parzelle. (Urteil 1C_137/2019 vom 05.07.2019)

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