NaturschutzGeld vom Kanton Freiburg für Abbruch der Chalets am Neuenburgersee
yedu, sda
17.3.2023 - 12:36
Der Bund und die Kantone Freiburg und Waadt stellen den Eigentümerinnen und Eigentümern von Ferienhäusern am Südufer des Neuenburgersees für den Rückbau ihrer Immobilien je 10'000 Franken zur Verfügung. Vom Abbruch sind rund 120 Ferienhäuser im Naturschutzgebiet betroffen.
Keystone-SDA, yedu, sda
17.03.2023, 12:36
SDA
Die beiden Kantone Freiburg und Waadt haben sich dazu verpflichtet, einen Teil der Rückbaukosten zu finanzieren, wie sie am Freitag gemeinsam mitteilten. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hatte eine Finanzhilfe in der Höhe von 5000 Franken pro Ferienhaus in Aussicht gestellt, falls die beiden Kantone einen Betrag in gleicher Höhe zusichern und der Abbruch bis Ende 2024 durchgeführt wird.
Die finanzielle Unterstützung an die Besitzerinnen und Besitzer der Chalets umfasst unter anderem Gebühren für eine Abrissgenehmigung, Pläne für die Bauschadstoff-Diagnostik sowie die Umweltüberwachung in der Umsetzungsphase.
Die beiden Kantone schätzen, dass sich die Finanzhilfe dadurch auf 5000 Franken pro Ferienhaus beläuft – mit Bafu-Beitrag wären es dann 10'000 Franken. 119 Ferienhäuser sind am Südufer des Neuenburgersees vom Abbruch betroffen.
Die finanzielle Unterstützung erhalten jene Besitzerinnen und Besitzer, die bis Ende Mai 2023 einen entsprechenden Vertrag unterschreiben. Bis Ende 2024 muss das Ferienhaus abgebrochen und das Gelände wieder in Stand gesetzt sein.
Langer Streit
Der Kanton Freiburg hatte Ende 2021 insgesamt 270 Einsprachen gegen den geänderten kantonalen Nutzungsplan im Feuchtgebiet Grande Cariçaie abgewiesen.
Die Grande Cariçaie ist das grösste Seeufer-Feuchtgebiet der Schweiz. Um die Ferienhäuser, die ab den 1920er-Jahren erbaut wurden, tobt seit langem ein Streit zwischen den Besitzern und Umweltverbänden. Letztere machen geltend, dass die Zone Ende der 1960er-Jahre unter Schutz gestellt wurde.
2007 boten die Kantone Freiburg und Waadt den Hausbesitzern Spezialverträge an, welche den Unterhalt und die Renovation der Chalets regeln sollten. Dagegen zogen mehrere Umweltverbände erfolgreich vor Gericht. Die Verträge wurden widerrufen. 2017 beschlossen die Kantone Freiburg und Waadt, je ein Verfahren für den Abbruch der Häuser einzuleiten.
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