Nothilfe Gesetz für Nothilfe an Menschen in Privatunterkünften kommt 2021

SDA

4.11.2020 - 15:37

Eine Solidaritätskundgebung für abgewiesene Asylsuchende in Bern. Nun sollen dort auch Personen Nothilfe erhalten, die privat untergebracht sind und nicht in einem Rückkehrzentrum leben.
Eine Solidaritätskundgebung für abgewiesene Asylsuchende in Bern. Nun sollen dort auch Personen Nothilfe erhalten, die privat untergebracht sind und nicht in einem Rückkehrzentrum leben.
Source: KEYSTONE/MANUEL LOPEZ

Gemäss Auftrag des Berner Kantonsparlaments wird der Regierungsrat nun eine gesetzliche Grundlage erarbeiten, damit auch abgewiesene Asylsuchende, die privat untergebracht sind, Nothilfe erhalten. Der Grosse Rat wird die Vorlage frühestens im Winter 2021 beraten können.

Die Sicherheitsdirektion wird dafür den ordentlichen Gesetzgebungsprozess einleiten und eine Anpassung des Einführungsgesetzes zum Ausländer- und Integrationsgesetz sowie zum Asylgesetz vorbereiten, wie sie am Mittwoch mitteilte.

In der Septembersession hatte der Grosse Rat gegen den Willen der Regierung ein Zeichen für abgewiesene Asylsuchende gesetzt. Diese sollen auch dann pro Tag acht Franken Nothilfe erhalten, wenn sie privat untergebracht sind und nicht in einem Rückkehrzentrum leben.

Die Motion von Walter Schilt (SVP) wurde mit 78 zu 67 Stimmen bei 7 Enthaltungen überwiesen.

Der Kanton Bern hat jüngst sein Asylwesen neu strukturiert. Rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende sollen demnach gar nicht erst integriert, sondern möglichst rasch ausgeschafft werden. Sie sollen in Rückkehrzentren leben und lediglich Nothilfe erhalten.

Asylsuchende mit positivem Bescheid sollen hingegen rascher integriert und entsprechend unterstützt werden.

Die Unterbringung in Rückkehrzentren wurde seither von verschiedenen Seiten immer wieder kritisiert.

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