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Grosser Rat BE Gesetzesrevision zur Sanierung Wasserfonds unter Dach

Im Kanton Bern kann der stark defizitäre Wasserfonds saniert werden. Der Grosse Rat brachte am Dienstag die entsprechende Revision des Wasserversorgungsgesetzes unter Dach.
Die Sanierung des Wasserfonds war nötig geworden, weil die Zahl der beitragsberechtigten Projekte in den letzten Jahren stark zugenommen hatte. So befanden sich im Fonds vor einem Jahr zwar noch 3,6 Mio. Franken, doch waren bereits Beiträge von rund 40 Mio. Franken zugesichert.
Der kantonale Wasserfonds wird gespiesen aus den Einnahmen, welche der Kanton durch die Erteilung von Trinkwasserkonzessionen einnimmt. Mit den Fondsmitteln subventioniert der Kanton Bern Investitionen der Trinkwasserversorger im Kanton Bern. Künftig steigen die Hürden für den Anspruch auf Subventionen. So soll der Fonds in rund 15 Jahren saniert sein.
Härtefallregelung
Grundsätzlich keine Beiträge gibt es für die Erneuerung von Transportleitungen. Doch das Parlament baute in zweiter Lesung eine Härtefallregelung ein: Wasserversorgungen mit ausserordentlich hohem Sanierungsbedarf sollen weiterhin «angemessene Beiträge» an Transportleitungen erhalten.
Mit dieser Änderung wurde die Revision des Wasserversorgungsgesetzes in der Schlussabstimmung mit 146 zu 1 Stimmen angenommen.
SDA