Grosser Rat BE Kantonsparlament segnet Gesetz für Betreuungsgutscheine ab

hn, sda

9.3.2021 - 11:06

Der Grosse Rat hat ein Gesetz unter Dach und Fach gebracht, das die Betreuungsgutscheine für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung regelt.
Der Grosse Rat hat ein Gesetz unter Dach und Fach gebracht, das die Betreuungsgutscheine für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung regelt.
Keystone

Der bernische Grosse Rat hat am Dienstag in zweiter Lesung letzte Bereinigungen des neuen Gesetzes für Soziale Leistungen vorgenommen. Es bringt die gesetzliche Verankerung von Betreuungsgutscheinen für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung.

Keystone-SDA, hn, sda

Das Gesetz war in erster Lesung noch umstritten, im Raum stand sogar ein Referendum. Verschiedene Punkte wurden zur Überarbeitung an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. Dabei ging es beispielsweise um faire Löhne und Arbeitsbedingungen in Betreuungseinrichtungen sowie Ausbildungsbeiträge.

Wer an das Gutscheinsystem angeschlossen werden will, soll neu Gesamtarbeitsverträge oder orts- und branchenübliche Arbeitsbedingungen einhalten. Wer dies nicht tut, hat keinen Zugang zum Finanzierungssystem über Betreuungsgutscheine. Dies sei ein starker Anreiz, die Vorgaben einzuhalten, warb Kommissionspräsident Hanspeter Kohler (FDP) für ein Ja.

Auch für die Ausbildungsbeiträge fand sich eine Lösung. Ursprünglich hätten die Ausbildungspauschalen gestrichen und in die Kita-Tarife eingeschlossen werden sollen. Nun kann die öffentliche Hand Beiträge zur Sicherung des beruflichen Nachwuchses ausrichten, falls es einen Fachkräftemangel gibt.

Die Fraktionen zeigten sich durchwegs erfreut über die gefundenen Lösungen. Sie unterstützten eine Annahme des Gesetzes in zweiter Lesung.

Bedenken der Gemeinden

Zu reden gab im Detail jene Gesetzesbestimmung, die die Gemeinden auf ein gemeinsames IT-System zur Fallführung in der Sozialhilfe verpflichten soll. Dagegen wehrten sich die Gemeindevertreter im Rat, weil sie die Gemeindeautonomie geritzt sahen und die Gemeinden Bedenken signalisierten, dass da Kosten in unbekannter Höhe auf sie zukommen könnten.

Sozialdirektor Pierre Alain Schnegg konnte in Sachen Kosten Entwarnung geben. Der Kanton werde die Finanzierung übernehmen, gab er bekannt. Verschiedene Votanten betonten, dass in der gewählten Formulierung explizit die Mitsprache der Gemeinden enthalten sei.

Was passiere, wenn der Föderalismus bei IT-Systemen Urständ feiere, habe man während der Corona-Krise gesehen, gab GFL-Grossrätin Barbara Mülheim mit Blick auf die teilweise noch verwendeten Faxgeräte zu bedenken.

Der Rat stellte sich schliesslich deutlich hinter die Regierung und ging nicht auf die Kritik von Gemeindeseite ein.

Mit der Überarbeitung des Gesetzes über soziale Leistungsangebote wurden eine Vielzahl von Veränderungen und überwiesenen Vorstössen umgesetzt. In zweiter Lesung passierte das Gesetz einstimmig mit 154 Stimmen.