SozialesKommission will Kita-Arbeitsbedingungen im Gesetz verankern
pa, sda
9.2.2021 - 10:34
Der Kanton Bern soll auf die Löhne und Arbeitsbedingungen in Kindertagesstätten (Kitas) und anderen sozialen Leistungserbringern achten. Diese Ergänzung will die vorberatende Grossratskommission ins Gesetz über die sozialen Leistungsangebote schreiben.
Demnach soll der Kanton darauf achten, dass die Gesamtarbeitsverträge oder orts- und branchenübliche Arbeitsbedingungen eingehalten werden, teilte die Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates am Dienstag mit.
Weiter sollen zugelassene Kitas auch im Gutschein-System weiterhin Ausbildungsbeiträge für die Sicherung des beruflichen Nachwuchses erhalten können.
Das Kantonsparlament befasst sich in der März-Session in zweiter Lesung mit dem Gesetz über die sozialen Leistungsangebote. Unbestrittenes Kernelement des neuen Gesetzes ist die definitive Einführung von Betreuungsgutscheinen für die familienergänzende Kinderbetreuung.
Bei der ersten Lesung wollte der rot-grüne Ratsflügel die Einhaltung eines Gesamtarbeitsvertrages für das Personal im Gesetz verankern. Die Ratsmehrheit lehnte dies aber ab, worauf Referendumsdrohungen gegen das Gesetz laut wurden – unter anderem von der Gewerkschaft VPOD.
Petition «wirkt»
Die Gewerkschaft hatte eine Petition mit rund 6000 Unterschriften eingereicht, in der bessere Kita-Arbeitsbedingungen und entsprechende Vorgaben an die Leistungserbringer verlangt worden waren.
Der VPOD Bern begrüsste in einer Mitteilung, dass die Petition «Wirkung zeigt». Das Einschwenken der vorberatenden Kommission bei den Kita-Arbeitsbedingungen sei aber nur ein erster Schritt. Eine Regulierung der Arbeitsbedingungen «tut weiterhin dringend Not».
Mit den Betreuungsgutscheinen würden die Tarife frei gegeben, und es drohe ein Wettbewerb über den Preis. Mit der Einhaltung von Mindeststandards könne verhindert werden, dass die Arbeitsbedingungen in der Branche zusätzlich unter Druck kämen, schreibt der VPOD.
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