Bahnen SBB ersetzt Bahnfunk-Technologie zwischen Thun und Bern

hn, sda

15.4.2024 - 14:56

Mit der Einführung eines neuen Bahnfunk-Systems wollen die SBB auch das Mobilfunknetz für Mitarbeitende und Kunden verbessern. (Symbolbild)
Mit der Einführung eines neuen Bahnfunk-Systems wollen die SBB auch das Mobilfunknetz für Mitarbeitende und Kunden verbessern. (Symbolbild)
Keystone

Wie Schienen, Stromleitungen oder Signalanlagen braucht eine Bahn auch ein Bahnfunknetz. Jenes der SBB erreicht das Ende seiner Lebensdauer und muss ersetzt werden. Als erstes wird die Strecke zwischen Bern und Thun mit dem neuen, auf dem 5G-Standard basierenden System ausgerüstet.

hn, sda

Damit die Bahnen in Europa grenzüberschreitend verkehren können, setzen sie auf einen einheitlichen, neuen Standard, der abgekürzt FRMCS (Future Railway Mobile Communication System) heisst. Die regulatorischen Vorgaben verpflichten die SBB zur Einführung dieses Systems, wie das Unternehmen in einer Mitteilung vom Montag schreibt.

Um den künftigen Bahnfunk nutzen zu können, muss die SBB einen Teil der bestehenden Antennen-Standorte am Bahnkorridor zwischen Bern und Thun umbauen. Zudem braucht es auch neue Antennenstandorte. Die für den Bahnfunk notwendigen Antennen versorgen laut SBB gezielt den Bahnkorridor und nicht die gesamte Umgebung wie herkömmliche, kommerzielle Mobilfunk-Antennen.

Im Zug der Aufrüstung auf den künftigen Bahnfunk-Standard testen die SBB und die Mobilfunkanbieter ausserdem eine Zusammenarbeit. Zusätzlich zum Bahnfunk soll auch die Mobilfunkversorgung für die Kunden verbessert werden.

Anwohnende und Gemeinden entlang der Strecke wurden laut SBB bereits informiert. Das Unternehmen betont, die gesetzlichen Vorgaben und die geltenden Grenzwerte bezüglich Strahlung einzuhalten.

Für die Strecke zwischen Bern und Thun durchläuft die SBB ab Frühling 2024 zwei ordentliche Plangenehmigungsverfahren mit dem Bundesamt für Verkehr als Bewilligungsbehörde. Das erste Verfahren für den Abschnitt zwischen Rubigen und Thun wurde Ende 2023 eingereicht und liegt vom 15. April bis 14. Mai 2024 öffentlich auf. Das zweite Verfahren für den Abschnitt zwischen Bern und Allmendingen folgt diesen Frühling.