Bern Ausgleichskasse Solothurn bleibt nach Prüfung unter Beobachtung

ga, sda

29.4.2024 - 11:56

Der Solothurner Regierungsrat und das Kantonsparlament wollen die Situation bei der Ausgleichskasse Kanton Solothurn im Auge behalten. (Archivbild)
Der Solothurner Regierungsrat und das Kantonsparlament wollen die Situation bei der Ausgleichskasse Kanton Solothurn im Auge behalten. (Archivbild)
Keystone

Die Geschäftsprüfungskommission des Solothurner Kantonsparlament schätzt die Situation bei der krisengeschüttelten Ausgleichskasse Solothurn (AKSO) nach einer Sonderprüfung weiterhin als «kritisch» ein. Die Kommission will sich jeden Monat über die Entwicklung und die Umsetzung der Massnahmen informieren lassen.

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Wegen des Pendenzenbergs steht die AKSO seit längerem in der Kritik. Zeitweise wurden Anträge auf Ergänzungsleistungen nicht mehr innert der gesetzlichen Fristen bearbeitet, weshalb Anspruchsberechtigte ihre Rechnungen nicht bezahlen konnten.

Die Geschäftsprüfungkommission (GPK) hatte bei der kantonalen Finanzkontrolle im März 2023 eine Sonderprüfung zu den Vorkommnissen bei der AKSO in Auftrag gegeben. Die Kommission habe die Schlussfolgerungen und Empfehlungen an einer Sitzung mit der politisch zuständigen Regierungsrätin Brigit Wyss (Grüne) besprochen, teilte der Parlamentsdienst am Montag mit.

Dabei habe die GPK ihre Forderungen gegenüber dem Regierungsrat und der Leitung der Ausgleichskasse formuliert. Der Bericht der Sonderprüfung enthalte verschiedene Empfehlungen, die bereits in die von Departement und Leitung der Ausgleichskasse erarbeiteten Massnahmen mit eingeflossen seien.

Die Rollen des Kantons sollen geprüft werden

Die GPK beobachtet die Situation jedoch «nach wie vor kritisch» und lasse sich mit einem detaillierten Reporting monatlich über die Entwicklung der Situation sowie die Umsetzung und Wirkung der Massnahmen informieren, hiess es.

Mit Blick in die Zukunft fordert die GPK, dass die Rollenverteilung zur Aufsichtstätigkeit zwischen Bund und Kanton klarer definiert wird. Die verschiedenen Rollen des Kantons, die er gegenüber verselbständigten öffentlich-rechtlichen Anstalten als Leistungsbestellerin, als Aufsichtsbehörde und als Eigner einnehme, müssten geklärt und definiert werden.

Um diese Frage zu beraten, wird die GPK einen entsprechenden Vorstoss im Parlament einreichen.