Kantonale Abstimmung BE Verfassungsänderung zu Volksrechten kommt am 15. Mai zur Abstimmung

pa, sda

20.1.2022 - 11:54

Mit einer Verfassungsänderung werden im Kanton Bern die Volksrechte gestärkt. (Symbolbild)
Mit einer Verfassungsänderung werden im Kanton Bern die Volksrechte gestärkt. (Symbolbild)
Keystone

Das Berner Stimmvolk entscheidet am 15. Mai über eine Änderung der Kantonsverfassung. Mit der Vorlage «Volksvorschläge vor grossrätlichen Eventualanträgen» werden die Volksrechte gegenüber den Instrumenten des Parlamentes gestärkt.

20.1.2022 - 11:54

Die Verfassungsänderung geht auf eine parlamentarische Initiative mit dem Titel «In dubio pro populo» zurück. Künftig soll demnach der Volksvorschlag nicht mehr durch Eventualanträge des Parlamentes ausgehebelt werden können.

Gemäss Kantonsverfassung können 10'000 Stimmberechtigte innert drei Monaten seit der Publikation eines Gesetzes oder eines Grundsatzbeschlusses einen Volksvorschlag einreichen, der als Referendum gilt. Bislang war dies nur möglich, wenn das Parlament nicht von sich aus einen Eventualantrag beschlossen hatte. Diese Einschränkung wird gestrichen.

Die Mehrheit des Grossen Rates stellte sich hinter die Verfassungsänderung. Gemäss einem Gutachten waren in der Vergangenheit bei sechs von acht Grossratsvorlagen Eventualanträge mit dem Motiv eingereicht worden, einen Volksvorschlag zu verhindern.

Der parlamentarische Kniff – auch als «Buebetrickli» bezeichnet – kam beispielsweise im Jahr 2015 bei der Beratung des kantonalen Einführungsgesetzes über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung zur Anwendung. Streitpunkt waren dabei die Prämienverbilligungen.

Die bürgerliche Mehrheit strich eine entsprechende Zielvorgabe aus dem Gesetz, formulierte aber gleichzeitig einen Eventualantrag – und verunmöglichte der linksgrünen Seite damit das Einreichen eines eigenen Volksvorschlags.

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