GemeindefinanzenZweite Bieler Budget-Abstimmung im Frühling 2023 geplant
pa, sda
2.12.2022 - 09:20
Nach der Ablehnung des Budgets 2023 in der Volksabstimmung gehen die Bieler Behörden über die Bücher. Ein neuer Voranschlag soll anfangs Jahr im Parlament behandelt und im Laufe des Frühlings dem Volk vorgelegt werden.
pa, sda
02.12.2022, 09:20
SDA
Die zweite Budget-Abstimmung könnte demnach Anfang März, Anfang April oder Anfang Mai stattfinden, wie die Stadt Biel am Freitag mitteilte. Zuvor beugt sich das Stadtparlament im Januar, Februar oder März über die Vorlage.
Die Stimmberechtigten lehnten am 27. November zwei Abstimmungsvarianten mit höherer Steueranlage ab. Die eine Variante sah vor, die Steueranlage für die natürlichen und für die juristischen Personen um 1,5 Zehntel auf 1,78 Einheiten zu erhöhen. Die zweite Variante wollte die Steueranlage für juristische Personen sogar auf 1,98 erhöhen.
Nach dem Volksverdikt lud der Gemeinderat die Parteien, Sozialpartner und weitere Organisationen zu einem Runden Tisch. Beim Austausch hätten alle Beteiligten die Wichtigkeit eines mehrheitsfähigen Budgets betont, heisst es in der Medienmitteilung weiter.
Als nächstes werde der Gemeinderat die Kernelemente der neuen Budgetversion bestimmen. Sollte das überarbeitete Budget ebenfalls an der Urne scheitern, droht eine Festlegung des Voranschlags durch den Kanton Bern. Denn aufgrund der zu kurzen Fristen wäre es nicht möglich, dem Stimmvolk bis 30. Juni eine dritte Version vorzulegen.
Nur noch das Nötigste ausgeben
Mit dem Volksentscheid 27. November steht die Stadt ohne gültiges Budget fürs kommende Jahr da. Das heisst, sie kann bis zum Vorliegen eines vom Volk abgesegneten Voranschlags nur noch die allernötigsten Ausgaben tätigen, wie etwa Löhne bezahlen oder den Winterdienst auf den Strassen aufrecht erhalten. Das sieht das Gemeindegesetz so vor.
Schon 2015 hatten die Bielerinnen und Bieler ein Budget mit einer Steuererhöhung abgelehnt. Erst im zweiten Anlauf gelang es der Stadt, einen Voranschlag beim Volk durchzubringen und so eine Zwangsverwaltung zu verhindern.
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