AsylAnwohner verhindern temporäre Asylunterkunft in Baar ZG
SDA
10.7.2019 - 10:11
Eine seit 2015 geplante temporäre Asylunterkunft in der Zuger Gemeinde Baar kommt nicht zustande. Die Bauherrin hat das Baugesuch zurückgezogen, nachdem Anwohner gegen dieses bis vor Bundesgericht gezogen sind.
Der Kanton Zug hatte der Hotz Obermühle AG 2015 den Zuschlag für eine Asylunterkunft auf dem Areal «Obermüli Süd» an der Langgasse gegeben. Bereits vor drei Jahren erhielt sie von der Gemeinde die Baubewilligung für ein temporäres Gebäude für 100 Asylsuchende. Diese habe sie nun zurückgezogen, wie der Kanton am Mittwoch mitteilte.
Auf dem Areal planen die Besitzer eine Wohn- und Gewerbeüberbauung. Bis es soweit ist, wollten sie einen Teil für die temporäre Unterbringung von Asylsuchenden zur Verfügung stellen, vorerst für fünf, später für zehn Jahre. Diese Zeit ist mittlerweile fast zur Hälfte abgelaufen.
Der Bau würde seit drei Jahren stehen, sagte Roman Hotz von der Hotz Obermühle AG auf Anfrage. Doch Anwohner reichten gegen die Baubewilligung Beschwerde ein. Diese wurde von der Gemeinde, vom Regierungsrat und vom Zuger Verwaltungsgericht abgelehnt. Seit Juni liegt sie nun beim Bundesgericht, dessen Entscheid dürfte aber mit dem Rückzug des Baugesuchs keine Auswirkungen mehr auf den konkreten Fall haben.
Verständnis des Kantons
Denn die Besitzerin wolle nun mit den definitiven Bauplänen auf dem Areal vorwärts machen und arbeite einen einfachen Bebauungsplan aus. Die als Zwischennutzung gedachte temporäre Asylunterkunft werde nicht weiter einbezogen.
Die Zuger Regierung habe Verständnis für den Entscheid, heisst es in der Mitteilung. Aktuell drohten deswegen keine Engpässe. Aber Platz für Flüchtlinge brauche es nach wie vor. Im laufenden Jahr muss der Kanton rund 1200 bereits hier anwesende Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich unterbringen. Hinzu kommen 140 weitere Personen, die ihm der Bund voraussichtlich neu zuweist.
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