AlpwirtschaftAuf der Bannalp gilt nach Kuhangriff ein Hundeverbot
SDA
30.7.2019 - 08:03
Nachdem auf der Bannalp im Kanton Nidwalden ein Hund von einer Kuhherde zu Tode getrampelt worden ist, gilt in dem Wandergebiet ein Hundeverbot. Der Wanderweg ist wieder geöffnet.
Die Gemeinde Wolfenschiessen teilte mit, dass am Montag die Verantwortlichen des Wanderwegs, der Älpler und die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft die Situation beurteilt hätten. Demnach habe sich die Viehherde so weit beruhigt, dass für Wanderer keine besondere Gefährdung mehr bestehe. Bei der Begegnung mit einem Hund gebe es jedoch noch immer ein grosses Risiko.
Die Gemeinde entschied, dass der Wanderweg zwischen Bannalp-Chrüzhütte und der Bannalper Schonegg für Personen wieder freigegeben wird. Aus Sicherheitsgründen gelte jedoch auf dem Wanderweg bis Ende Alpsommer, also bis etwa Ende September, ein Hundeverbot. Die Gemeinde kündigte zudem für die nächste Wandersaison Massnahmen an.
Der Zwischenfall hatte sich am 22. Juli ereignet. Eine vierköpfige Wandergruppe war mit zwei Hunden unterwegs, als sich ihr eine Mutterkuhherde bedrohlich näherte. Einer der Hundehalter kam samt Hund unter die Herde. Der Mann wurde verletzt, der Hund wurde zu Tode getrampelt. Die Gemeinde Wolfenschiessen sperrte darauf den Wanderweg.
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