Kantonsrat LU Beteiligungsstrategie zurück an Luzerner Regierung

rl, sda

26.10.2021 - 17:03

Busse der VBL AG am Bahnhof Luzern. Die Subventionsaffäre um das städtische Unternehmen ist politisch noch nicht abgeschlossen. (Archivaufnahme)
Busse der VBL AG am Bahnhof Luzern. Die Subventionsaffäre um das städtische Unternehmen ist politisch noch nicht abgeschlossen. (Archivaufnahme)
Keystone

Der Luzerner Regierungsrat muss seine Beteiligungsstrategie überarbeiten. Der Kantonsrat hat am Dienstag die Vorlage mit 109 zu 0 Stimmen zurückgewiesen und verlangt, dass die Regierung ihre Lehren aus der VBL-Affäre aufzeigt.

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Begründet wurde die Rückweisung mit einem Gutachten, das die Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) in Auftrag gegeben hat. Dieses Gutachten würde in der neuen Beteiligungsstrategie nicht erwähnt, kritisierte Daniel Piazza, Sprecher der Mitte.

Die neue Beteiligungsstrategie ist eine Überarbeitung von jener von 2017. Seither habe sich die Welt verändert, sagte Armin Hartmann (SVP). Er bezog sich dabei auf Subventionsaffären in öffentlichen Unternehmen wie Postauto oder Verkehrsbetriebe Luzern (VBL). Diese hätten des Vertrauen in die Institutionen erschüttert.

Unvollständig

Auch Andreas Bärtschi (FDP) bezeichnete die Beteiligungsstrategie als unvollständig. Der Regierungsrat müsse der Bevölkerung zeigen, dass Lehren aus der VBL-Affäre gezogen worden seien, sagte er.

Für Rückweisung votierten auch David Roth (SP), Riccarda Schaller (GLP) und Urban Frye (Grüne). Frye kritisierte zudem grundsätzlich das Vorgehen des Regierungsrats in der VBL-Affäre. Offenbar seien für den Regierungsrat die Empfehlungen des Gutachtens der AKK nicht wichtig.

Finanzdirektor Reto Wyss (Mitte) wies diese Anschuldigung zurück. Er sagte aber, er habe das Anliegen der Fraktionen verstanden und widersetze sich der Rückweisung nicht.

Das Gutachten war zum Schluss gekommen, dass die Führung des Verkehrsverbundes Luzern (VVL) mehr Druck gegenüber der VBL hätte ausüben sollen. Im Führungsgremium des VVL, dem Verbundrat, sitzen Kantons- und Gemeindevertreter. Für diese sollen gemäss Gutachten detaillierte Offenlegungs- und Ausstandsregeln erlassen werden. Der VVL ist für den öffentlichen Regionalverkehr im Kanton zuständig.