Das Kantonsgericht Schwyz hat den ehemaligen Leiter des Schwyzer Sportamts der ungetreuen Amtsführung schuldig gesprochen. Damit hebt es den erstinstanzlichen Freispruch auf.
Das Kantonsgericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 70 Franken. Für beide Strafen gewährt es dem Beschuldigten den bedingten Strafvollzug bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Über das Urteil, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, berichteten am Montag der «March-Anzeiger» und der «Bote der Urschweiz». Es ist noch nicht rechtskräftig.
Die auf den gesperrten Konti noch vorhandenen rund 623'000 Franken würden dem Kanton Schwyz überwiesen, schreibt das Gericht in einer Medienmitteilung. Wegen des Schuldspruchs würden dem Mann sowohl die Kosten des Untersuchungs- als auch des erst- und zweitinstanzlichen Gerichtsverfahrens auferlegt.
Der ehemalige Leiter des Schwyzer Sportamts liess pflichtwidrig 1,8 Millionen Franken auf ein Konto überweisen, über welches er allein verfügungsberechtigt war, schreibt das Gericht. Einen grossen Teil dieser Gelder verwendete er, um Sportler entgegen des Reglements über den Fonds zur Förderung des Sports und in Umgehung eines ausdrücklichen Beschlusses des Regierungsrates nach eigenem Gutdünken zu unterstützen. Mehrere Zehntausend Franken verwendete er laut Gericht zudem für private Zwecke.
Mit seinen Handlungen erfüllte der ehemalige Leiter des Schwyzer Sportamts sowohl den Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung als auch den Tatbestand der ungetreuen Amtsführung, hält das Gericht fest.
Bildungsdepartement reichte Anzeige ein
Das Bildungsdepartement hatte 2015 gegen den Mann eine Anzeige eingereicht. In der Folge untersuchte die Staatsanwaltschaft die näheren Umstände, wie Gelder für die Sportförderung vergeben wurden und ging auch der Frage nach, ob dabei die entsprechenden Regeln angewendet wurden. Für den Angeklagten hatte sie eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten gefordert.
Das Strafgericht sprach den Ex-Sportamtleiter Ende November 2018 von Schuld und Strafe frei. Die Richter waren zum Schluss gekommen, dass der Beschuldigte nicht die Absicht hatte, sich persönlich zu bereichern oder den Sportverband zu schädigen. Gegen den Freispruch legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
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