Zentralschweiz Gebäudeversicherung Luzern soll bei Prämien mehr Spielraum erhalten

rl, sda

16.2.2022 - 14:22

Die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Neuerungen zur Gebäudeversicherung sollen den Hauseigentümerinnen und -eigentümern zu Gute kommen. (Symbolbild)
Die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Neuerungen zur Gebäudeversicherung sollen den Hauseigentümerinnen und -eigentümern zu Gute kommen. (Symbolbild)
Keystone

Die Gebäudeversicherung Luzern soll bei der Gewährung von Prämienrabatten mehr Handlungsspielraum erhalten. Der Regierungsrat schlägt vor, dass die Versicherung die Prämien auch dann soll senken können, wenn Reserven und Rückstellungen das festgelegte Maximum noch nicht erreicht haben.

Keystone-SDA, rl, sda

Die Kantonsregierung hat am Mittwoch ihre vorgesehene Änderung der Gebäudeversicherungsverordnung bis am 31. Mai in die Vernehmlassung geschickt.

Die Teilrevision sieht vor, dass es künftig eine Einheitsprämie gibt, unabhängig davon, ob ein Holzgebäude oder ein Massivbau gegen Elementarschäden versichert wird. Die Prämie für nichtmassive Bauten würde damit von heute 0,68 auf 0,55 Promille des Versicherungswertes sinken. Diese Gleichstellung hat der Kantonsrat im Oktober 2021 mit einem Postulat verlangt.

Der Regierungsrat will die Revision nutzen, um auch die Regelung der Prämienrabatte neu zu formulieren. Diese seien bislang so ausgelegt worden, dass Rabatte nur dann möglich seien, wenn die Summe aller Reserven und Rückstellungen eine festgelegte Limite überschreiten würden, schreibt er in der Vernehmlassungsbotschaft.

Diese Vorgabe schränkt nach Ansicht der Regierung die Prämiengestaltung ein. Langfristige Kapitalprognosen oder ein zu erwartendes gutes Jahresergebnis könnten nicht in die Beurteilung einbezogen werden, erklärte er.

Reserven und Rückstellungen

Neu sollen zur Beurteilung der Reserven und Rückstellungen zwei Werte beigezogen werden. Prämienrabatte sollen demnach schon dann möglich sein, wenn das sogenannte risikotragende Kapital eine Mindesthöhe überschreitet – vorausgesetzt, dass das erwartete Jahresergebnis dies zulässt. Überschreiten Reserven und Rückstellungen die Maximalhöhe, ist eine Prämiensenkung zu prüfen.

Die Mindesthöhe der Reserven und Rückstellungen lag 2020 bei 578 Millionen Franken, die Maximalhöhe bei 867 Millionen Franken. Die Mindesthöhe entspricht zwei Mal dem sogenannten Risikomass, die Maximalhöhe dem dreifachen Risikomass. Das Risikomass bemisst sich nach der Gefahr eines grossen Verlusts.