Kantonsrat ZG Kein Entgegenkommen für Kantonsrätinnen im Mutterschaftsurlaub

SDA

4.7.2019 - 16:15

Das Zuger Kantonsparlament erklärte das Postulat von zwei CVP-Kantonsrätinnen zur Teilnahme an den Kantonsratssitzungen während der Mutterschaft als nicht erheblich. (Symbolbild)
Das Zuger Kantonsparlament erklärte das Postulat von zwei CVP-Kantonsrätinnen zur Teilnahme an den Kantonsratssitzungen während der Mutterschaft als nicht erheblich. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Zuger Kantonsrätinnen, die während des Mutterschaftsurlaubs an Ratssitzungen teilnehmen wollen, verlieren auch künftig ihren Anspruch auf die gesamte Mutterschaftsentschädigung aus dem Haupterwerb. Der Zuger Kantonsrat hat ein CVP-Postulat nicht erheblich erklärt.

Während der Mutterschaft dürfen Frauen keinem Nebenerwerb nachgehen, der ein Jahreseinkommen von 2300 Franken oder mehr generiert. Ansonsten entfällt der Anspruch auf die gesamte Mutterschaftsentschädigung aus dem Haupterwerb.

Dies wollten Anna Bieri (CVP) und Barbara Häseli (CVP) ändern. In einem Postulat forderten sie vom Regierungsrat, «auf allen staatlichen Ebenen» die rechtliche Grundlage anzustreben und die gesetzliche Klärung zu schaffen, damit eine Kantonsrätin während des Mutterschaftsurlaubs im Rahmen ihrer gesundheitlichen Situation und der familiären Möglichkeiten an den Sitzungen des Kantonsrats und der Kommissionen partizipieren könne.

Dabei soll sie den Anspruch auf die durch ihren Haupterwerb generierte Mutterschaftsentschädigung aufrechterhalten können.

Der Rat aber folgte dem Antrag der Regierung, das Postulat nicht erheblich zu erklären. Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung sei auf Bundesebene geregelt und die Ausgleichskassen unterlägen den Weisungen des Bundesamts für Sozialversicherungen, sagte Gesundheitsdirektor Martin Pfister (CVP).

Standesinitiative als Mittel

Der Regierung seien «leider die Mittel verwehrt, andere Wege zu gehen.» Sie hätte gerne andere Lösungen präsentiert. «Aber es liegt uns fern, widerrechtliche Vorschläge zu machen.» Das einzige Instrument bleibe eine Standesinitiative. «Die Regierung würde eine solche unterstützen», versicherte Pfister.

Der Regierungsrat weise zu Recht auf die Möglichkeit einer Standesinitiative hin, sagte Guido Suter (SP). Petra Muheim sagte, die FDP-Fraktion begrüsse einerseits das Anliegen der Postulantinnen. «Wir möchten den Mutterschutz aber nicht untergraben», sagte sie. Aufgrund der klaren rechtlichen Ausgangslage folgte die FDP dem Antrag der Regierung. Gewisse Sympathien für eine Standesinitiative seien nicht abzusprechen.

Vroni Straub-Müller sagte, das Anliegen der Postulantinnen stosse bei ihrer Fraktion auf «grosse Sympathien». Aber die Mutterschaftsversicherung sei für die ALG-Fraktion «unverhandelbar», sie sprach sich gegen die Erheblichkeitserklärung aus. Gleiches tat auch die SVP.

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