SchuleKeine Hinweise auf Tätlichkeit: Lehrerin in Beckenried soll bleiben
ed, sda
26.11.2020 - 12:30
Die mit Tätlichkeitsvorwürfen konfrontierte Lehrerin in Beckenried NW soll nicht mehr als Klassenlehrerin sondern als Fachlehrerin weiter beschäftigt werden. Dies empfiehlt der mit einer unabhängigen Untersuchung beauftragte Experte. Hinweise auf Tätlichkeiten habe er keine.
«Ich habe keine Evidenz auf Tätlichkeiten», sagte der vom Gemeinderat beauftragte externe Bildungswissenschafter Anton Stittmatter am Donnerstag vor den Medien. Er stellte seinen Bericht zur Untersuchung über Vorkommnisse an der Schule Beckenried vor.
Auslöser war ein Konflikt im Verlauf des Schuljahres 2019/20 zwischen einigen Eltern und der Klassenlehrerin einer 5. Klasse. Die Behörden hatten die Lehrerin in der Folge freigestellt und eine Strafklage gegen sie eingereicht.
Strittmatter hält in seinem Bericht fest, dass der Lehrerin von den Befragten viele Qualitäten zugeschrieben werden. Daneben gebe es aber auch Problemmeldungen, so habe die Frau mehr mit Druck als mit Zug gearbeitet und eine ganze Reihe von problematischen Sanktionen praktiziert.
Zur Strafe Liegestützen
Darunter seien Strafen im Klassenraum, die Prangerwirkung haben könnten. Konkret seien ihm etwa Liegestützen als Strafe geschildert worden, sagte Strittmatter. Dies könnte als demütigendes Ritual wahrgenommen werden. Die Situation sei von einem zu grossen Teil als ungut erlebt worden, das dürfe so nicht sein.
Für sein Gutachten befragte Strittmatter rund 100 Personen, darunter auch die betroffene Lehrerin. Er habe eine ziemlich verworrene, belastete Situation angetroffen. Es seien viele Gerüchte, Misstrauen, Wut und Verletzungen vorhanden gewesen.
In den Bereich der Gerüchte verwies er auch die Vorwürfe der Tätlichkeit. Dabei handle es sich gemäss seinen Erkenntnissen um «gutgläubiges Weitergeben von Hörensagen». In einem konkreten Falle habe gar ein angeblich Betroffener von Körperstrafen dieses im Dorf verbreitete Gerücht entkräftet.
Weiterbeschäftigung unter Auflagen
Allerdings habe der Vorwurf der Tätlichkeiten nicht im Fokus der Gespräche gestanden, dieser wird von der Staatsanwaltschaft untersucht. Das Verfahren sei hängig und es gelte die Unschuldsvermutung.
Komme die Justiz nicht zu einer anderen Einsicht, wäre eine Kündigung seines Erachtens missbräuchlich, sagte der Experte. Er empfiehlt, die Lehrperson nicht mehr als Klassenlehrerin sondern als Fachlehrerin weiter zu beschäftigen. Dies allerdings unter mehreren Auflagen, wie Unterrichtsbesuche und Elternfeedback.
Wie der zuständige Gemeinderat Rolf Amstad sagte, habe man der Lehrerin bereits mitgeteilt, dass man sie weiter anstellen wolle. Solange der Fall allerdings bei der Staatsanwaltschaft hängig ist, bleibt sie freigestellt.
Einsicht gezeigt
Amstad sagte, es sei keine einfache Situation. «Aber mit den gemachten Auflagen kann die Lehrerin weiter Schule geben und wird auch von einem grossen Kreis der Eltern so akzeptiert.» Die Lehrerin zeige sich einsichtig. Verbessern wolle die Gemeinde die Information gegenüber den Eltern. Auch werde das Schulleiter-Pensum um 20 Prozent aufgestockt.
Bezüglich der Vorwürfe gegenüber den Schulleitungsorganen kommt Strittmatter zum Schluss, dass der Vorwurf von Mobbing einzelner Lehrpersonen durch die Schulleitung nicht haltbar ist. Auch der Vorwurf, die Schulleitung würde bei Elternbeschwerden «mauern», und «nichts unternehmen», sei pauschal so nicht gerechtfertigt.
Zur Eskalation beigetragen hätten mehrere Aspekte. Die Lehrerin, die sehr überzeugt war von ihrer Pädagogik und jahrelange in einem Team eingebettet war, habe auf Signale zu wenig reagiert. Auch die Schulleitung hätte früh Signale gehabt und zu wenig entschieden darauf reagiert. Einzelne Eltern seien unzufrieden gewesen, sprachen sich ab und gelangten an die Medien.
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